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Parkschaden

Parkschaden: Ein Parkschaden ist keine Seltenheit und entsteht meist beim Ein- oder Ausparken, wenn ein Auto ein anderes Fahrzeug beschädigt. Typische Ursachen sind Unaufmerksamkeit, enge Parklücken oder unübersichtliche Parkplätze.

Inhaltsverzeichnis

Umfrage: Mussten Sie sich schon einmal mit einem Parkschaden auseinandersetzen?

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    Ja, ich hatte bereits einen Parkschaden und der Verursacher hat gewartet. Es war angenehm, alles vor Ort klären zu können. Die Versicherung hat den Schaden schnell reguliert.

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    Ja, ich hatte einen Parkschaden, aber der Verursacher war nicht auffindbar. Glücklicherweise hat meine Kaskoversicherung den Schaden weitestgehend übernommen und ich musste nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

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    Ich habe selbst mal einen Parkschaden verursacht. Im Anschluss habe ich am Unfallort gewartet, die Polizei informiert und den Schaden ordnungsgemäß gemeldet.

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    Nein, noch nie. Ich hatte bisher Glück und musste mich noch nicht mit einem Parkschaden auseinandersetzen.

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    Ich bin unsicher, wie ich bei einem Parkschaden reagieren sollte. Ich kenne die rechtlichen Vorgaben und die Pflichten in solchen Situationen noch nicht genau.

Parkschaden – Auf einen Blick

Nr. Thema Beschreibung
1. Definition Ein Parkschaden entsteht, wenn ein Schaden an einem geparkten Auto durch eine andere Person verursacht wird. Typische Szenarien sind enge Parkplätze oder Parkgaragen, typische Schäden sind Lackkratzer oder Dellen.
2. Pflichten des Verursachers Verursacher müssen am Unfallort des Parkschadens warten (15–30 Minuten) oder die Polizei informieren. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
3. Schaden melden Entdecken Sie einen Parkschaden an Ihrem Auto, muss der Schaden unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Bei Fahrerflucht ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig, um den Schaden über die Kaskoversicherung regulieren zu lassen.
4. Versicherung Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden am fremden Fahrzeug ab. Bei einem Parkrempler durch Unbekannte greift in der Regel die Kaskoversicherung, jedoch mit Selbstbeteiligung.

Wann spricht man von einem Parkschaden?

Ein Parkschaden liegt dann vor, wenn ein Schaden an Ihrem geparkten Auto durch eine andere Person verursacht wird. Typischerweise passiert dies auf Parkplätzen oder in Parkgaragen – etwa in Einkaufszentren oder Supermärkten. Zwar sollte man meinen, dass Ausstattungen wie Parksensoren oder Rückfahrkameras Parkschäden verhindern, in der Realität stimmt das aber leider nur zum Teil.

Ein solcher Parkschaden führt gewöhnlich zu kleineren Lack- oder Karosserieschäden: Eine Schramme, Delle oder ein Kratzer sind typische Schäden. Aber auch auf Straßen kann es zu Parkschäden kommen, z.B., wenn ein fahrendes Auto ein parkendes Auto streift. Hier sind die Schäden am Fahrzeug meist gravierender.

Übrigens: Wenn Sie beim Parken Ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, etwa weil Sie versehentlich einen Pfosten gestreift haben, spricht man nicht von einem Parkschaden. In diesem Fall spricht man von einem Kollisionsschaden

Welche Versicherung zahlt beim Parkschaden?

Im Falle eines selbst verursachten Parkschadens ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese reguliert den Schaden am fremden Fahrzeug. Bei einem an Ihrem Auto verursachten Parkschaden kommt es darauf an, ob Sie den Verursacher ermitteln können.

Ist der Fahrer nicht auffindbar, bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen. Das ist ärgerlich, aber es gibt eine Lösung: Mit einer Kaskoversicherung sind Sie abgesichert. Sie übernimmt Parkschäden, bei denen der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Allerdings müssen Sie in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Je nach Schadensumfang kann ein Parkschaden mit kostengünstigen Reparaturmethoden wie Smart Repair behoben werden. Bei größeren Beschädigungen (z.B. tiefe Kratzer) sind jedoch oft aufwendigere Karosserie- oder Lackierarbeiten erforderlich.

Richtig reagieren bei einem Parkschaden am eigenen Auto

Wenn Sie zu Ihrem Auto kommen und einen Parkschaden entdecken, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. Die nächsten Schritte hängen jetzt davon ab, ob der Verursacher identifizierbar ist oder nicht.

Vielleicht haben Sie Glück, Ihr Unfallgegner hat ein ehrliches Gewissen und einen Zettel hinterlassen oder wartet sogar am Unfallort. Dann wird seine Versicherung den Schaden an Ihrem Auto übernehmen.

Ist dies nicht der Fall und der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen, sollten Sie den Schaden unverzüglich melden. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie dort Anzeige gegen Unbekannt. Vor allem, wenn Sie den Schaden über die Kaskoversicherung regulieren lassen möchten, ist dies zwingend nötig.

Parkschaden selbst verursacht – Das sollten Sie tun

Wenn Sie selbst ein anderes Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken beschädigt haben, ist es wichtig, dass Sie anschließend am Unfallort bleiben. Man geht in der Regel davon aus, dass etwa 15 bis 30 Minuten Warten angemessen sind. Taucht der Besitzer nicht auf, sind Sie verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Die Beamten werden den Unfall aufnehmen und den Vorfall dokumentieren. Erst dann können Sie sich von der Unfallstelle entfernen.

Achtung: Anders als häufig angenommen reicht es nicht aus, einfach einen Zettel mit Ihren Daten zu hinterlassen. Auch das zählt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Geldstrafen kann das auch zu Problemen mit der eigenen Versicherung führen. Diese kann die Regulierung des Schadens dann mitunter ablehnen.

Falls es Zeugen gibt, die den Unfall gesehen haben, können Sie ihre Kontaktdaten notieren. Das kann später als Beweismittel verwendet werden. Im Anschluss sollten Sie den Schaden Ihrer Kfz-Versicherung melden

Parkschaden richtig und unkompliziert abwickeln

Ein Parkschaden ist bereits unangenehm genug. Im Nachgang sollten Sie sich nicht auch noch mit eventuellem Ärger und Stress mit der Versicherung aufhalten müssen. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Wir sind Ihr Partner im Schadenfall und kümmern uns um alles – inklusive Kommunikation und Verrechnung mit der Versicherung.

Mit Kfz-Pflaster profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Reduzierter Selbstbehalt: Nutzen Sie unseren Service, sparen Sie in jedem Schadensfall 100 Euro an Selbstbehalt – unabhängig davon, bei welcher Versicherung Sie sind.

  • Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während der gesamten Reparaturdauer stellen wir Ihnen einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung, damit Ihr Alltag uneingeschränkt weiterläuft.

  • Bequemer Hol- und Bringservice: Auf Wunsch holen wir Ihr Fahrzeug im Falle eines Parkschadens bei Ihnen ab, bringen es in die Werkstatt und liefern es nach der Reparatur wieder zurück. Dieser Hol- und Bringservice ist für Sie vollkommen kostenfrei!

  • Zertifizierte Werkstätten: Unser Netzwerk umfasst ausschließlich zertifizierte Fach- und Meisterbetriebe. Ihr Fahrzeug wird mit Originalteilen repariert, sodass die Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt.

  • Digitales Schadentracking: Mit uns sind Sie immer auf dem neuesten Stand! Verfolgen Sie den Fortschritt der Reparatur Ihres Autos ganz bequem in Echtzeit über Ihr Smartphone mit unserem Schadentracking.

Parkschaden? – Wir helfen!

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Häufige Fragen und Antworten

Was ist zu tun bei einem Parkschaden?

Haben Sie einen Parkschaden verursacht, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeugs zu warten. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, müssen Sie den Schaden danach unverzüglich der Polizei melden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verursachen Sie einen Parkschaden, müssen Sie ihn unverzüglich melden. Ist der Geschädigte nicht auffindbar, warten Sie 15 bis 30 Minuten und informieren Sie die Polizei. Ein unerlaubtes Entfernen gilt als Fahrerflucht und ist strafbar.

Sind Sie selbst betroffen, melden Sie den Schaden möglichst umgehend der Versicherung. Bei Fahrerflucht ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, um eine Regulierung über die Kasko zu ermöglichen.