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Auffahrunfall

Auffahrunfall: Ein Auffahrunfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem der Hintermann in das Fahrzeug seines Vordermanns fährt. Dafür gibt es allgemein drei Ursachen: Bremsen ohne ersichtlichen Grund, zu geringer Sicherheitsabstand und Unaufmerksamkeit.

Inhaltsverzeichnis

Umfrage: Waren Sie schon einmal in einen Auffahrunfall verwickelt?

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    Ja, ich war der Auffahrende. Ich wurde rückgestuft und musste die erhöhten Versicherungsbeiträge eine Zeit lang mittragen.

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    Ja, mir ist jemand aufgefahren. Der Schaden wurde über die gegnerische Versicherung reguliert, und ich habe keine finanziellen Nachteile erlitten.

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    Ja, aber es gab nur einen kleinen Schaden. Wir haben den Vorfall ohne Polizei und Versicherung geregelt, um Rückstufungen zu vermeiden.

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    Nein, aber ich hatte schon einige brenzlige Situationen. Ich achte jetzt noch mehr auf Sicherheitsabstand und bremsbereites Fahren.

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    Nein, ich hatte bisher noch keinen Auffahrunfall. Ich interessiere mich aber für das Thema, um im Ernstfall richtig zu reagieren.

Auffahrunfall – Auf einen Blick

Nr. Thema Beschreibung
1. Häufige Ursache & Ort Auffahrunfälle passieren oft wegen zu geringen Abstands oder Unaufmerksamkeit, insbesondere an Ampeln und Stauenden auf der Autobahn.
2. Klare Schuldregelung Meist trägt der Auffahrende die Hauptschuld (§ 18 StVO), da er nicht ausreichend Abstand hält. In Ausnahmefällen kann auch der Vordermann mitverantwortlich sein.
3. Versicherungsfolgen Verursacher eines Auffahrunfalls werden im Bonus-Malus-System zurückgestuft.
4. Richtiges Verhalten nach dem Unfall Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Daten und Beweise erfassen und den Unfall dokumentieren – am besten mit unserem digitalen Unfallbericht.
5. Schmerzensgeld bei Personenschaden Bei Verletzungen zahlt die gegnerische Versicherung Schmerzensgeld, sofern ein ärztliches Gutachten vorliegt. Bei Teilschuld wird der Betrag anteilig gekürzt.

Was ist ein Auffahrunfall?

Ein Auffahrunfall passiert, wenn ein Fahrzeug von hinten auf ein anderes Fahrzeug auffährt. Oft passiert das aufgrund von zu geringem Abstand oder Unaufmerksamkeit, vor allem im städtischen Verkehr an einer Ampel oder auf Autobahnen am Stauende.

Die Schäden durch den Aufprall reichen von leichten Blechschäden bis hin zum wirtschaftlichen Totalschaden. Generell gilt: Wer den Unfall verursacht, muss für die Kosten aufkommen und riskiert eine Rückstufung bei der Versicherung.

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Richtiges Verhalten beim Auffahrunfall

Auffahrunfälle passieren häufig – umso wichtiger ist es, in der Situation richtig zu handeln. Bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie überlegt:

  1. Fahrzeug sichern: Bringen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit an den Fahrbahnrand oder auf den Pannenstreifen und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.

  2. Unfallstelle absichern: Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

  3. Überblick verschaffen: Prüfen Sie, ob Personen verletzt wurden.

  4. Erste Hilfe leisten: Falls nötig, leisten Sie Erste Hilfe und setzen Sie den Notruf (144) ab.

  5. Unfall dokumentieren: Erfassen Sie die Daten der Beteiligten, fertigen Sie Fotos an und erstellen Sie einen Unfallbericht.

Datenaustausch und Beweissicherung

Handelt es sich lediglich um einen Sachschaden, reicht es aus, wenn Sie und die anderen Unfallbeteiligten Ihre Daten austauschen:

  • Namen und Adressen der Unfallbeteiligten

  • Namen und Adressen von Zeugen

  • Namen der Kfz-Haftpflichtversicherungen

  • Versicherungspolizzennummern

Muss ich meine Versicherung verständigen?

Nach einem Unfall müssen Sie unverzüglich eine Schadenmeldung bei Ihrer eigenen Versicherung abgeben. Sofern vorhanden, müssen auch Rechtsschutz- und Kaskoversicherung – bei einem Arbeitsunfall auch die Unfallversicherung – über den Auffahrunfall informiert werden.

Das gilt übrigens auch, wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie kein Mitverschulden trifft. In diesem Fall muss die Meldung ausdrücklich als „Vorsichtsmeldung“ bezeichnet werden.

Inhaltlich sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Hergang des Unfalls, möglichst detailliert.

  • Anspruchserhebung durch geschädigte Dritte.

  • Mitteilung über Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens.

Ein Todesfall muss übrigens innerhalb von drei Tagen gemeldet werden – selbst wenn der Unfall bereits angezeigt wurde. Das kommt leider immer wieder bei Unfällen mit Lkw als auffahrende Partei vor – besonders dann, wenn Unaufmerksamkeit, beispielsweise am Ende eines Staus, die Ursache ist.

Schuldfrage beim Auffahrunfall

§ 18, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung besagt: Die Person, die das Fahrzeug fährt (Lenker), muss stets so viel Abstand zum Vordermann einhalten, dass rechtzeitiges Bremsen jederzeit möglich ist. Denn man kann als Fahrer nie wissen, wann das vordere Fahrzeug plötzlich abbremst. Oft gilt daher der Hintermann nach Anscheinsbeweis als Unfallverursacher.

Die Klärung der Schuldfrage ist nicht immer einfach und kann bei widersprüchlichen Aussagen oder unklarer Beweislage zu einem Gerichtsverfahren führen. In seltenen Fällen kann dabei auch ein Ortstermin an der Unfallstelle angeordnet werden, um den Hergang besser zu rekonstruieren.

Ein typisches Beispiel für einen Auffahrunfall, bei dem der Vordermann die Schuld trägt: Bremsen ohne ersichtlichen Grund. Eine Vollbremsung für Kleintiere wie Hasen oder Igel gilt nicht als ausreichender Grund. Anders sieht es bei größeren Tieren wie Hirschen aus, wenn man abremsen muss, um einen schweren Wildunfall zu vermeiden.

Wird nicht ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten, trägt die auffahrende Person in der Regel (zumindest) Teilschuld. Denn dann reicht selbst eine Vollbremsung nicht aus, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Das gilt auch bei überhöhter oder nicht der Situation angepasster Geschwindigkeit.

Wer zahlt den Schaden beim Auffahrunfall?

Wer den Schaden beim Auffahrunfall zahlt, hängt von der Schuldfrage ab. In der Regel trägt die auffahrende Person zumindest eine Teilschuld, da sie laut Straßenverkehrsordnung ausreichend Abstand halten muss. Das heißt: Die Autoversicherung des Hintermanns übernimmt die Kosten am vorderen Fahrzeug.

Haben beide Fahrer eine Teilschuld, wird die Haftung entsprechend geteilt. Jeder trägt also einen Teil der Kosten, je nach Schwere der Schuld – etwa 50:50 oder 60:40. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann anteilig für den Schaden beim Auto des Unfallgegners auf.

Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, können Sie den eigenen Schaden auch über diese geltend machen. Dann ist gegebenenfalls die Zahlung einer Selbstbeteiligung erforderlich.

Bei Personenschäden – egal ob körperlich oder seelisch – zahlt die Versicherung des Unfallverursachers zusätzlich auch Schmerzensgeld. Die Höhe variiert je nach Art und Schwere der Verletzung. Allerdings ist ein ärztliches Gutachten nötig, um den Anspruch zu belegen. Bei Teilschuld kann das Schmerzensgeld anteilig verringert werden (wird vom entsprechenden Gericht entschieden).

Noch ein Hinweis: An einem Auffahrunfall beteiligte Fahrer, die nicht anhalten, Hilfe leisten oder die Polizei verständigen, müssen – je nach Anteil der Schuld – mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 36 und 2.180 Euro rechnen. Bei Personenschäden kann sogar ein gerichtlich strafbarer Verstoß vorliegen. Eine Strafanzeige ist dann keine Seltenheit.

Welche Folgen hat ein Auffahrunfall für die Versicherung?

Haben Sie einen Unfall verursacht, zahlt Ihre Kfz-Versicherung den Schaden am Auto des Unfallgegners und es kommt zur Rückstufung im Bonus-Malus-System. Ihre Versicherungsprämie wird also teurer.

Das Bonus-Malus-System umfasst 18 Stufen. Sie beginnen in der Regel immer in Klasse 9 und steigen mit jedem unfallfreien Jahr um eine Stufe auf. So rutschen Sie z.B. von einer Bewertung von 6, die Sie nach drei Jahren ohne Unfall erreichen, bei einem selbst verschuldeten Unfall um drei Stufen nach hinten, also wieder in Klasse 9.

Möchten Sie eine Rückstufung vermeiden, können Sie den entstandenen Schaden auch selbst bezahlen. Das ist insbesondere bei Bagatellschäden mit Reparaturkosten unter 1.000 Euro sinnvoll – beispielsweise bei Kratzern im Lack oder kleinen Dellen. Übliche Selbstbehalte in der Kaskoversicherung liegen im Privatbereich meist zwischen 300 und 900 Euro.

Tipp: Wenn Sie Ihren Schaden über Kfz-Pflaster abwickeln, erhalten Sie zusätzlich eine Selbstbehaltsreduktion in Höhe von 100 Euro.

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So minimieren Sie das Risiko eines Auffahrunfalls

Um das Risiko eines Auffahrunfalls im Straßenverkehr zu minimieren, gilt grundsätzlich: umsichtiges und vorausschauendes Fahren. Als vorderes Fahrzeug sind Sie dem Verhalten des Hintermanns oft schutzlos ausgeliefert. Vergrößern Sie daher Ihren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, um im Ernstfall genügend Reaktionszeit zu haben. Drängelnde Fahrzeuge lassen Sie am besten stressfrei überholen.

Als nachfolgendes Fahrzeug tragen Sie besondere Verantwortung. Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand und bleiben Sie bremsbereit – insbesondere bei unübersichtlichen Verkehrssituationen oder plötzlichen Bremsmanövern. Vermeiden Sie jegliche Ablenkung durch Mobiltelefone, laute Musik oder andere Störquellen.

Mit einem defensiven Fahrstil und gegenseitiger Rücksichtnahme lassen sich viele Auffahrunfälle zuverlässig vermeiden.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Auffahrunfall?

Bei einem Auffahrunfall fährt ein Fahrzeug von hinten auf ein anderes Fahrzeug auf. Solche Unfälle passieren oft im Stadtverkehr, etwa an der Ampel, aber auch auf Autobahnen, beispielsweise am Ende eines Staus.

Häufig ist die auffahrende Partei die schuldige, da sie nicht ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten oder nicht rechtzeitig gebremst hat. Eindeutig ist die Schuldfrage allerdings nicht immer. Oft tragen auch beide Fahrer eine Teilschuld.

Ein von Ihnen verschuldeter Auffahrunfall kann Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung haben: In der Regel führt er zu einer Rückstufung im Bonus-Malus-System, wodurch sich Ihr Versicherungsbeitrag erhöht.

Zudem muss Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners aufkommen. Kommt es bei dem Unfall zu Verletzungen, kann die geschädigte Person zusätzlich Schmerzensgeld geltend machen.