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Bagatellschaden
Bagatellschaden: Der Begriff Bagatellschaden bezieht sich auf einen geringfügigen, oberflächlichen Schaden, der die Funktion und Sicherheit des Autos nicht beeinträchtigt.
- Letztes Update: 15.05.2025
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Umfrage: Hatten Sie schon mal einen Bagatellschaden an Ihrem Fahrzeug?
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Ja, ich hatte schon einen Bagatellschaden. Es handelte sich nur um einen Kratzer oder eine kleine Delle, die schnell repariert war.
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Ja, aber ich war mir unsicher, ob ich den Schaden melden oder selbst zahlen soll. Letztlich habe ich mich nach Rücksprache mit der Versicherung entschieden.
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Nein, bisher hatte ich keine Bagatellschäden. Ich bin aber froh zu wissen, wie ich mich im Ernstfall richtig verhalte.
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Nein, aber ich habe schon Bagatellschäden bei anderen Fahrzeugen verursacht. Ich habe den Schaden gemeldet und alles ordnungsgemäß abgewickelt.
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Ich bin mir nicht sicher, ob ein früherer Schaden als Bagatellschaden gilt. Die Einstufung war mir damals nicht ganz klar – passende Informationen sind daher hilfreich.
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Bagatellschaden – Auf einen Blick
Nr. | Thema | Beschreibung |
---|---|---|
1. | Definition Bagatellschaden | Bagatellschäden beschränken sich auf kleine Schäden wie Dellen in der Karosserie oder Kratzer im Autolack. Sie haben weder Auswirkungen auf Insassen noch auf die Fahrzeugfunktion. |
2. | Unterschied zum Unfallschaden | Der wichtigste Unterschied liegt in der Schwere des Schadens. Bei einem Unfallschaden ist oft die Polizei zu rufen und ein Gutachten erforderlich. Die Reparaturkosten liegen meist über 1.000 Euro. |
3. | Gutachten & Reparatur | Bei kleineren Schäden ist ein Gutachten meist nicht notwendig. Wird dennoch ein Gutachter eingeschaltet, müssen Sie die Kosten in vielen Fällen selbst tragen. |
4. | Was tun bei Bagatellschäden? | Wie bei allen Unfällen gilt: Situation prüfen, Unfallstelle sichern, Schaden dokumentieren und Kontaktdaten aller Beteiligten aufnehmen. Anschließend der Versicherung melden. |
5. | Wann gilt ein Auto als unfallfrei? | Fahrzeuge mit größeren Schäden gelten nicht mehr als unfallfrei. Autos mit Bagatellschäden behalten diesen Status hingegen in der Regel. |
Nur ein kleiner Kratzer – Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner, oberflächlicher Schaden, der bei leichten Kollisionen entsteht, beispielsweise an der Ampel oder bei einem Parkrempler. Er hat in der Regel keine Auswirkung auf die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs – und niemand wird verletzt.
Der Begriff umfasst unter anderem Kratzer im Lack, kleinere Dellen im Autoblech oder Schrammen in Kunststoffteilen. Oft lässt sich bereits mit bloßem Auge erkennen, dass es sich nicht um einen gravierenden Schaden handelt.
Auch die Reparaturkosten geben Aufschluss: Zwar gibt es keinen offiziellen Schadensgrenzwert, zur Orientierung kann man jedoch von 700 bis 1.000 Euro ausgehen. Alles, was unter diesem Wert liegt, gilt als Bagatellschaden – die genaue Einstufung variiert je nach Versicherung und Kontext.
Der Unterschied zwischen Bagatellschäden und Unfallschäden
Im Gegensatz zum Bagatellschaden geht es bei einem Unfallschaden um größere Beschädigungen am Fahrzeug, die mit höheren Reparatursummen von über 1.000 Euro einhergehen.
So äußert sich ein Unfallschaden:
Die Fahrtüchtigkeit des Autos ist beeinträchtigt.
Die Schadenhöhe liegt bei mehr als 1.000 Euro.
Im schlimmsten Fall verletzt Personen.
Häufig erkennt man einen Unfallschaden daran, dass sich das Blech der Karosserie durch den Aufprall verformt hat. Auch die Auslösung des Airbags, Glas-, Motor oder Achs- und Blechschäden sowie größere Kratzer deuten darauf hin.
Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Wer unsicher ist, ob es sich um einen Bagatell- oder Unfallschaden handelt, sollte sich an einen unabhängigen Kfz-Gutachter wenden. Die Kosten dafür trägt je nach Situation und Vertragslage entweder der Verursacher bzw. dessen Versicherung, oder der Fahrzeughalter selbst, wenn es sich tatsächlich nur um einen Bagatellschaden handelt.
In vielen Fällen genügt jedoch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, ergänzt durch aussagekräftige Fotos vom Schaden, um die Versicherung des Unfallverursachers zu informieren.
Liegt der Schaden allerdings über der Bagatellgrenze (in der Regel zwischen 700 und 1.000 Euro), haben Sie als geschädigte Person Anspruch auf ein umfassendes Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen, der von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt wird.
Die Kostenübernahme der Reparatur erfolgt dann durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ob dabei eine Selbstbeteiligung anfällt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wichtig: Bei einem größeren Schaden sollte das Gutachten vor der Reparatur eingeholt und idealerweise auch bereits durch die Versicherung freigegeben sein, um spätere Probleme bei der Kostenübernahme zu vermeiden.
Richtiges Verhalten bei einem Bagatellschaden
Kurz nicht aufgepasst, schon ist es geschehen. Allein im Jahr 2024 gab es im österreichischen Verkehr laut Statistik Austria rund 37.000 Unfälle. Falls es einmal kracht, heißt es ruhig bleiben und reagieren.
So sollten Sie im Fall eines Schadens vorgehen:
Unfallstelle sichern: Sicherheit geht immer vor und sollte auch bei kleinen Schäden keineswegs vernachlässigt werden – vor allem nicht im fließenden Verkehr. Je nach Ort und Situation sollten Sie eine Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen.
Gibt es Verletzte? Prüfen Sie, ob jemand verletzt wurde.
Schaden dokumentieren: Sammeln Sie so viele Informationen wie möglich:
Fotos oder Videos von den Schäden.
Die Nummernschilder beteiligter Fahrzeuge.
Kontaktdaten der Beteiligten.
Kontaktdaten möglicher Zeugen.
Schaden an Versicherung melden: Übermitteln Sie anschließend den Schaden an Ihre Kfz-Versicherung – mit dem digitalen Unfallbericht geht das ganz einfach online oder per App.
Polizei rufen und den Unfall der Kfz-Versicherung melden
Sofern niemand verletzt wurde und ersichtlich ist, dass es sich nur um einen Bagatellschaden handelt, brauchen Sie nicht die Polizei zu rufen.
Im Fall eines Bagatellschadens wird im Normalfall lediglich die Versicherung über den Vorfall und seine Folgeninformiert. Wichtig ist für sie, wer den Unfall verursacht hat bzw. wer der Geschädigte ist. Gegebenenfalls können Sie auch bereits eine Aussage über die Schadenshöhe machen. Ein Unfallbericht hilft Ihrer Versicherung bei der Bewertung und Schadensregulierung.
Vorsicht vor Fahrerflucht
Auch, wenn der Schaden klein oder der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist: Fahrerflucht ist strafbar. Besonders bei einem Parkschaden denken viele, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht aus. Davon ist abzuraten, denn auch hierfür kann es zu Strafen kommen. Warten Sie daher am besten auf dem Parkplatz.
Unfallfrei nach Bagatellschaden?
Ein Fahrzeug mit einem Bagatellschaden kann in der Regel weiterhin als unfallfrei bezeichnet und entsprechend verkauft werden. Anders sieht es bei erheblichen Schäden aus, etwa wenn tragende Teile, Airbags oder sicherheitsrelevante Systeme betroffen waren: In solchen Fällen verliert das Fahrzeug seinen Status als unfallfrei.
Wichtig für Verkäufer: Alle bekannten Schäden und Reparaturen müssen im Kaufvertrag offengelegt werden – auch frühere, die fachgerecht behoben wurden. Eine Ausnahme bilden lediglich offensichtliche Mängel, die der Käufer bei der Besichtigung ohne Weiteres selbst erkennen kann. Dennoch gilt: Transparenz schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und schafft Vertrauen beim Käufer.
Häufige Fragen und Antworten
Was versteht man unter dem Begriff Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger, oberflächlicher Schaden, der die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt und im Regelfall einfach mittels Smart Repair zu beheben ist.
Wer trägt die Kosten bei Bagatellschäden?
Bagatellschäden an einem fremden Fahrzeug übernimmt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Für selbst verschuldete Schäden an Ihrem Auto haftet Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung, falls Sie eine solche abgeschlossen haben.
Wie hoch ist die Bagatellschadengrenze?
Eine offizielle Bagatellschadensgrenze gibt es nicht. Ein Orientierungswert für Kleinstschäden liegt zwischen 700 und 1.000 Euro.