Marderschaden Teilkasko: Was die Versicherung wirklich zahlt

Ein Marderbiss ist schnell passiert, die Frage danach ist entscheidend: Übernimmt die Teilkasko nur den Kabelschaden oder auch den teuren Folgeschaden am Motor? Hier erfahren Sie, worauf es bei der Abwicklung ankommt, und wie Sie Ihren Schaden rasch melden.

Mechaniker prüft Motorraum eines Autos nach Marderbiss auf Kabelschäden
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Was die Teilkasko bei Marderschäden grundsätzlich deckt

Der direkte Schaden durch einen Marderbiss, also durchgebissene Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial im Motorraum, ist in der Teilkasko in der Regel mitversichert. Das ist die unstrittige Basis: Der Marder hat gebissen, es gibt sichtbare Bissspuren, die Werkstatt dokumentiert den Schaden und die Versicherung reguliert.

Schwieriger wird es, sobald aus dem kleinen Kabelschaden ein größerer Schaden wird, etwa wenn durch ein beschädigtes Kühlwasserrohr der Motor überhitzt oder wenn ein angebissener Zündkabel einen Folgeschaden an der Steuerelektronik auslöst.

Folgeschäden: Wann die Versicherung mitzahlt

Viele Teilkasko-Tarife in Österreich schließen sogenannte Marderbissfolgeschäden ausdrücklich ein, oft aber mit einer betraglichen Obergrenze. Entscheidend ist der Nachweis der Kausalkette: Die Werkstatt muss plausibel darlegen, dass der Motorschaden tatsächlich Folge des Bisses war und nicht ein unabhängiger technischer Defekt.

Lesen Sie dazu Ihre Polizze genau, denn nicht jeder Teilkasko-Tarif deckt Folgeschäden in vollem Umfang. Manche Verträge begrenzen die Leistung für Folgeschäden auf einen fixen Betrag, unabhängig von der tatsächlichen Reparaturhöhe. Im Zweifel klärt das Ihr Versicherer oder Makler vor Reparaturbeginn.

Selbstbehalt und Kosten im Überblick

Bei Marderschäden in der Teilkasko ist üblicherweise ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt abzuziehen, dessen Höhe tarifabhängig ist. Bei einem reinen Kabelschaden bleibt oft wenig bis gar nichts an Eigenkosten übrig, bei einem Motorschaden mit mehreren hundert bis über tausend Euro Reparaturkosten macht sich der Selbstbehalt aber deutlich bemerkbar.

Ein Marderschaden wirkt sich in der Teilkasko in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflicht aus, da es sich um einen getrennten Versicherungszweig handelt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer konkret nach, wie Ihr Vertrag das handhabt.

So gehen Sie nach einem Marderbiss richtig vor

Fotografieren Sie Bissspuren sofort nach der Entdeckung und lassen Sie das Fahrzeug von einer Werkstatt auf versteckte Folgeschäden prüfen, bevor Sie weiterfahren. Melden Sie den Schaden umgehend der Versicherung, idealerweise noch vor der Reparatur, damit ein Gutachter oder die Werkstatt den Zusammenhang zwischen Biss und Folgeschaden eindeutig dokumentieren kann.

Wir vermitteln Ihren Marderschaden an geprüfte Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe, die Bissschaden und mögliche Folgeschäden fachgerecht begutachten und die Unterlagen für die Versicherung sauber aufbereiten.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch bei einem Motorschaden durch Marderbiss?

Häufig ja, wenn ein klarer ursächlicher Zusammenhang zum Biss nachgewiesen wird, meist jedoch mit einer tariflich festgelegten Obergrenze für Folgeschäden. Prüfen Sie die genauen Bedingungen in Ihrer Polizze.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Marderschaden in der Teilkasko?

Das hängt vom individuellen Vertrag ab und ist nicht einheitlich geregelt. Der vereinbarte Selbstbehalt wird bei der Schadenregulierung von der Reparatursumme abgezogen.

Welche Nachweise verlangt die Versicherung bei Folgeschäden?

In der Regel eine fachliche Einschätzung der Werkstatt, die den Zusammenhang zwischen Bissspuren und dem größeren Schaden, etwa am Motor, plausibel darstellt, oft ergänzt durch Fotos der Bissstellen.

Beeinflusst ein Marderschaden meinen Bonus-Malus?

Ein Marderschaden wird über die Teilkasko reguliert und wirkt sich in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse der KFZ-Haftpflicht aus. Details klärt Ihr Versicherungsvertrag.

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