Marderschaden und Teilkasko: Was die Versicherung zahlt

Ein Marderbiss an Kabeln oder Schläuchen ist ärgerlich und oft teurer als gedacht. Hier erfahren Sie, was die Teilkasko in Österreich üblicherweise abdeckt und wie Sie den Schaden jetzt schnell melden.

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Was die Teilkasko bei Marderschaden üblicherweise zahlt

Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel den unmittelbaren Bissschaden durch Marder ab, also durchgebissene Kabel, Zündleitungen, Kühlerschläuche oder Dämmmaterial im Motorraum. Das ist der klassische Fall, für den die Teilkasko in Österreich gedacht ist, und die Deckung ist bei den meisten Anbietern Standard.

Kritisch wird es bei Folgeschäden: Wenn durch den Bissschaden zum Beispiel der Motor überhitzt oder ein Kurzschluss weitere Bauteile beschädigt, ist das je nach Vertrag nicht automatisch mitversichert. Manche Polizzen schließen Folgeschäden aus der Teilkasko ausdrücklich mit ein, andere verlangen dafür einen Zusatzbaustein oder eine Vollkaskodeckung. Ein Blick in die Polizzenbedingungen bzw. eine kurze Rückfrage bei der Versicherung schafft hier Klarheit, bevor die Werkstattrechnung kommt.

Marderbiss nachweisen: Was die Versicherung sehen will

Damit ein Marderschaden als solcher anerkannt wird, braucht es in der Regel sichtbare Spuren: Bissspuren an Kabeln oder Schläuchen, oft auch Tierhaare oder Kotspuren im Motorraum. Die Werkstatt oder ein Sachverständiger dokumentiert das im Rahmen der Begutachtung, das ist die übliche Grundlage für die Schadenmeldung.

Wichtig ist, den Wagen nach einem Verdacht auf Marderbiss nicht einfach weiterzufahren, wenn Warnleuchten aufleuchten oder der Motor unrund läuft. Ein Folgeschaden durch verzögerte Reparatur kann die Regulierung erschweren, weil dann unklar ist, was ursprünglicher Bissschaden war und was erst danach entstanden ist.

Selbstbeteiligung und Auswirkung auf den Vertrag

Bei Marderschäden in der Teilkasko gilt meist die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung, sofern eine solche vereinbart ist. Viele Teilkaskopolizzen in Österreich laufen ohne Selbstbeteiligung oder mit einer geringen, das hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Ein weiterer Vorteil der Teilkasko gegenüber der Vollkasko: Schäden aus der Teilkasko wirken sich in aller Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse bzw. den Bonus-Malus in der Haftpflicht aus, da es sich um eine eigene, vom Verschulden unabhängige Versicherungssparte handelt.

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Wir übernehmen die Meldung des Marderschadens, holen ein Gutachten ein, klären mit der Versicherung ab, was von der Teilkasko gedeckt ist und was gegebenenfalls nicht, und vermitteln an eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe. Sie melden den Schaden einmal, den Rest koordinieren wir.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko auch Folgeschäden am Motor nach einem Marderbiss?

Das hängt vom konkreten Vertrag ab. Der direkte Bissschaden an Kabeln und Schläuchen ist in der Teilkasko meist gedeckt, Folgeschäden am Motor oft nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen ist. Ein Blick in die Polizze oder eine Rückfrage bei der Versicherung schafft hier Klarheit.

Muss ich den Marderbiss der Versicherung beweisen?

In der Regel ja, üblicherweise durch die Feststellung von Bissspuren, Tierhaaren oder Kotresten im Motorraum im Rahmen der Begutachtung durch Werkstatt oder Sachverständigen. Das ist die gängige Grundlage für die Anerkennung als Marderschaden.

Gibt es bei Marderschaden in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Viele Teilkaskopolizzen laufen ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung, es gibt aber auch Verträge mit vereinbarter Selbstbeteiligung. Ein Blick in die eigene Polizze gibt Sicherheit.

Wirkt sich ein Marderschaden auf meine Schadenfreiheitsklasse aus?

In der Regel nicht. Die Teilkasko ist eine eigene Versicherungssparte, die unabhängig vom Bonus-Malus-System der Haftpflicht läuft. Ein Schaden aus der Teilkasko führt daher üblicherweise zu keiner Rückstufung in der Haftpflichtversicherung.

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