Vollkasko Selbstbeteiligung: Was Sie im Schadenfall wirklich zahlen

Nach einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Wildschaden stellt sich sofort die Frage: Wie viel bleibt an Selbstbeteiligung bei mir hängen, und lohnt sich die Meldung an die Vollkasko überhaupt? Wir erklären den Ablauf und übernehmen die Abwicklung für Sie.

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Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Vollkasko konkret?

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schaden, den Sie im Fall der Fälle selbst tragen, bevor die Vollkaskoversicherung den Rest übernimmt. Sie wird bei Vertragsabschluss vereinbart und steht in Ihrer Polizze, die Höhe ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Wichtig für die Praxis: Die Selbstbeteiligung wird nicht vorab bezahlt, sondern von der Versicherung direkt bei der Schadenregulierung abgezogen. Sie bekommen also die Reparaturkosten abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung ausbezahlt oder die Werkstattrechnung wird entsprechend gekürzt beglichen.

Wann wird die Selbstbeteiligung im Schadenfall fällig?

Die Selbstbeteiligung greift bei jedem Schaden, der über die Vollkasko abgewickelt wird, also typischerweise bei selbst verschuldeten Unfällen, Vandalismus, Wildunfällen oder Fahrerflucht ohne bekannten Gegner. Bei einem unverschuldeten Unfall mit bekanntem Gegner wird der Schaden üblicherweise über dessen Haftpflichtversicherung abgewickelt, dann fällt in der Regel keine eigene Selbstbeteiligung an.

Bei Teilkasko-Fällen wie Hagel, Glasbruch oder Marderbiss gilt meist eine eigene, oft niedrigere Selbstbeteiligung laut Vertrag. Ob Ihr konkreter Schaden über Vollkasko oder Teilkasko läuft, entscheidet die Schadensursache, nicht die Höhe des Schadens.

Selbstbeteiligung und Schadenmeldung: So läuft die Abwicklung ab

Nach der Schadenmeldung erfasst die Versicherung den Schaden, ordnet gegebenenfalls ein Gutachten an und berechnet die Reparaturkosten. Von dieser Summe wird Ihre vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen, der Rest wird direkt an die Werkstatt oder an Sie ausbezahlt.

Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit Versicherung und Partnerwerkstatt: von der Schadenmeldung über die Dokumentation bis zur Klärung, welche Kosten von der Selbstbeteiligung betroffen sind. Das spart Ihnen Zeit und Nerven, gerade wenn mehrere Stellen involviert sind.

Lohnt sich die Meldung trotz Selbstbeteiligung?

Bei kleineren Schäden, die nur knapp über der Selbstbeteiligung liegen, lohnt sich oft ein Vergleich: Eine Meldung an die Vollkasko kann sich auf den Schadenfreiheitsrabatt auswirken und künftige Prämien erhöhen. Bei größeren Reparaturkosten überwiegt meist der finanzielle Vorteil der Versicherungsleistung.

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, das hängt vom Einzelfall, der Höhe der Selbstbeteiligung und Ihrem aktuellen Schadenfreiheitsrabatt ab. Wir helfen Ihnen, die Situation realistisch einzuschätzen, bevor Sie sich festlegen.

Häufige Fragen

Muss ich die Selbstbeteiligung sofort bezahlen?

Nein, die Selbstbeteiligung wird nicht separat überwiesen, sondern von der Versicherung bei der Schadenregulierung von der Auszahlungssumme abgezogen oder direkt mit der Werkstattrechnung verrechnet.

Gilt die Selbstbeteiligung auch bei einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel nicht, wenn der Unfallgegner eindeutig feststeht und dessen Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt. Bei Fahrerflucht ohne bekannten Verursacher greift dagegen meist Ihre eigene Vollkasko samt Selbstbeteiligung.

Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

Ja, das ist bei den meisten Anbietern zwischen den Vertragsjahren möglich, meist wirkt sich eine höhere Selbstbeteiligung auf eine niedrigere Prämie aus und umgekehrt. Details klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Makler.

Was passiert, wenn der Schaden niedriger ist als die Selbstbeteiligung?

Dann trägt in der Regel die Versicherung nichts bei, da der Schaden vollständig unter der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt. In diesem Fall ist es oft sinnvoller, den Schaden gar nicht erst zu melden.

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