Vollkaskoversicherung kündigen: Fristen, Gründe und Ablauf

Sie wollen Ihre Vollkaskoversicherung kündigen, weil sich der Beitrag erhöht hat, das Fahrzeug verkauft wird oder ein Wechsel ansteht? Hier erfahren Sie, welche Fristen in Österreich gelten und worauf Sie achten müssen, damit keine Deckungslücke entsteht.

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Wann kann ich die Vollkaskoversicherung kündigen?

Die meisten KFZ-Versicherungsverträge in Österreich laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist der Regelfall und muss in der Regel spätestens einen Monat vor Ablauf beim Versicherer eingehen.

Daneben gibt es außerordentliche Kündigungsrechte: nach einer Schadenmeldung (unabhängig davon, ob der Versicherer zahlt oder ablehnt), bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer sowie beim Verkauf des Fahrzeugs. In diesen Fällen ist eine Kündigung meist auch unterjährig möglich, oft mit verkürzter Frist von einem Monat.

So kündigen Sie Schritt für Schritt

Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, damit der Zugang nachweisbar ist. Geben Sie Polizzennummer, Kennzeichen und das gewünschte Kündigungsdatum eindeutig an und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Versicherers an.

Wichtig: Schließen Sie eine neue Versicherung erst dann endgültig ab, wenn der Kündigungstermin feststeht - eine lückenlose Anschlussdeckung ist in Österreich Pflicht, sonst drohen Probleme bei der Zulassung. Zu viel bezahlte Prämie für die restliche Laufzeit wird in der Regel anteilig rückerstattet.

Kündigung nach einem Schadenfall - was Sie beachten sollten

Nach einem Vollkaskoschaden überlegen viele, den Versicherer zu wechseln. Wichtig ist, den laufenden Schadenfall zuerst sauber abzuschließen, bevor Sie kündigen - offene Zahlungen oder Nachforderungen können sich sonst verzögern.

Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) können Sie bei einem Wechsel in der Regel mitnehmen, wenn der bisherige Versicherer den lückenlosen Verlauf bestätigt. Wir begleiten die Abwicklung Ihres aktuellen Schadens unabhängig davon, bei welchem Versicherer Sie danach weiterfahren.

Typische Fehler bei der Kündigung vermeiden

Der häufigste Fehler ist eine zu spät eingehende Kündigung, die dann erst ein Jahr später wirkt. Prüfen Sie das Datum des Vertragsbeginns und rechnen Sie die Frist rückwärts. Bewahren Sie außerdem den Bonus-Malus-Nachweis der alten Versicherung gut auf, denn ohne ihn wird bei der neuen Versicherung oft die ungünstigste SF-Klasse angesetzt.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei der Vollkaskoversicherung in Österreich?

In der Regel gilt eine Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit, die bei KFZ-Versicherungen meist ein Jahr beträgt. Der genaue Termin steht in Ihrer Polizze.

Kann ich nach einem Schadenfall sofort kündigen?

Ja, nach einer Schadenmeldung besteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht, meist innerhalb eines Monats ab Auszahlung oder Ablehnung durch den Versicherer.

Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse bei einem Wechsel?

Die SF-Klasse kann in der Regel zum neuen Versicherer mitgenommen werden, wenn der bisherige Versicherer den lückenlosen Schadenverlauf schriftlich bestätigt.

Muss ich die Vollkaskoversicherung kündigen, wenn ich das Auto verkaufe?

Nicht zwingend: Die Versicherung geht mit dem Fahrzeug in der Regel auf den neuen Halter über. Als Verkäufer können Sie den Vertrag aber gesondert kündigen, meist mit einer Monatsfrist ab Verkauf.

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