Wertminderung nach einem Unfall berechnen

Auch nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug oft weniger wert, diese merkantile Wertminderung können Sie bei einem unverschuldeten Unfall geltend machen, wir vermitteln Ihnen den passenden Gutachter.

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Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust, den ein Fahrzeug allein durch die Unfalltatsache am Markt erleidet, unabhängig davon, wie gut die Reparatur ausgeführt wurde.

Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung, die entsteht, wenn trotz Reparatur technische Mängel oder Restschäden am Fahrzeug verbleiben.

Nach welchen Methoden wird gerechnet?

In Österreich kommen bei der Berechnung meist anerkannte Modelle wie das Ruia-Modell oder vergleichbare Sachverständigenverfahren zum Einsatz, die Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadenshöhe und Vorschäden berücksichtigen.

Es gibt keinen gesetzlich fixierten Prozentsatz, die konkrete Höhe wird im Einzelfall von einem Kfz-Sachverständigen im Gutachten ermittelt.

Wer zahlt die Wertminderung?

Bei einem unverschuldeten Unfall haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für die Wertminderung, zusätzlich zu den reinen Reparaturkosten.

Bei einem selbstverschuldeten Schaden, der über die eigene Vollkasko abgewickelt wird, besteht gegenüber der eigenen Versicherung in der Regel kein Anspruch auf Wertminderung, maßgeblich ist immer Ihr individueller Vertrag.

So sichern Sie sich Ihren Anspruch

Lassen Sie den Schaden zeitnah von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten, das Gutachten ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihres Anspruchs gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Über Schaden-Manager.com vermitteln wir Ihnen Sachverständige und Werkstätten, die den Schaden und die Wertminderung sauber dokumentieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall üblicherweise?

Es gibt keinen pauschalen Prozentsatz. Die Höhe ergibt sich aus einem Gutachten anhand von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Vorschäden.

Bekomme ich eine Wertminderung auch bei einem Bagatellschaden?

Bei sehr geringfügigen Schäden wird häufig keine oder nur eine sehr geringe Wertminderung anerkannt, das hängt vom konkreten Einzelfall und Gutachten ab.

Muss ich die Wertminderung selbst berechnen?

Nein, die Berechnung übernimmt ein Kfz-Sachverständiger im Gutachten, Sie müssen den Anspruch lediglich rechtzeitig geltend machen.

Zahlt meine eigene Versicherung die Wertminderung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei Abwicklung über die gegnerische Haftpflicht ist die Wertminderung in der Regel Teil des Schadenersatzes, bei eigener Kaskoabwicklung meist nicht.

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