Wiederbeschaffungswert Auto: So ermitteln und prüfen Sie den richtigen Betrag

Nach einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres Autos aus - doch der von der Versicherung genannte Betrag ist oft niedriger als der tatsächliche Marktwert. So finden Sie den realen Wert Ihres Fahrzeugs heraus und sichern sich die volle Entschädigung.

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Was der Wiederbeschaffungswert bei Ihrem Auto konkret bedeutet

Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie in Österreich aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen - gleiche Marke, gleiches Modell, gleiches Baujahr, vergleichbarer Kilometerstand und Zustand. Er ist damit die Basis für die Auszahlung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl.

Wichtig: Der Wiederbeschaffungswert ist kein fixer Tabellenwert, sondern hängt am regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Zwei baugleiche Fahrzeuge können je nach Ausstattung, Vorbesitzern und Region unterschiedlich viel wert sein - genau hier liegt der Spielraum, den Versicherungen zu ihren Gunsten nutzen können.

So ermitteln Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs selbst

Vergleichen Sie zuerst aktuelle Angebote gleicher Modelle mit ähnlichem Kilometerstand auf willhaben.at und mobile.de - das zeigt Ihnen den realen österreichischen Marktpreis, nicht nur eine theoretische Tabelle. Achten Sie auf Baujahr, Ausstattungsvariante, Motorisierung und Kilometerstand, damit der Vergleich seriös ist.

Zusätzlich nutzen Versicherungen und Sachverständige oft Bewertungssysteme wie Eurotax oder DAT. Diese liefern einen ersten Richtwert, ersetzen aber keine Marktrecherche vor Ort. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Zustand Ihres konkreten Fahrzeugs vor dem Schaden und ist im Streitfall Ihr stärkstes Argument.

Über Schaden-Manager.com vermitteln wir bei Bedarf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen aus unserem Partnernetzwerk, der den Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar und regional fundiert ermittelt.

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert - was zählt für die Auszahlung

Die Versicherung zahlt in der Regel Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeugs aus. Der Zeitwert ist ein verwandter, aber nicht identischer Begriff und wird vor allem bei der Kaskoversicherung zur Wertermittlung herangezogen. Details zur Berechnung und zur Formel finden Sie auf unseren vertiefenden Seiten zum Wiederbeschaffungswert und zum Zeitwert.

Bei Leasingfahrzeugen fließt der Wiederbeschaffungswert in die Ablöseberechnung mit der Leasinggesellschaft ein - prüfen Sie hier zusätzlich Ihren Leasingvertrag auf abweichende Regelungen zur Restschuld.

Wenn die Auszahlung zu niedrig ausfällt

Weicht der von der Versicherung genannte Wiederbeschaffungswert deutlich von Ihrer eigenen Marktrecherche ab, können Sie schriftlich widersprechen und ein Gegengutachten vorlegen. Sammeln Sie dafür Vergleichsinserate, Fotos vom Fahrzeugzustand vor dem Schaden und die Servicehistorie.

Schaden-Manager.com unterstützt Sie bei der Dokumentation und vermittelt bei Bedarf an einen unabhängigen Sachverständigen sowie an Partnerbetriebe, die den tatsächlichen Zustand Ihres Fahrzeugs fachgerecht bestätigen können.

Häufige Fragen

Ist der Wiederbeschaffungswert dasselbe wie der Kaufpreis meines Autos?

Nein. Der Kaufpreis war der Preis beim Erwerb, der Wiederbeschaffungswert ist der aktuelle Marktpreis für ein vergleichbares Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens - meist niedriger, da Fahrzeuge an Wert verlieren.

Wie wirkt sich der Wiederbeschaffungswert bei einem Leasingfahrzeug aus?

Bei Leasingfahrzeugen wird der Wiederbeschaffungswert zur Berechnung der Ablösesumme gegenüber der Leasinggesellschaft herangezogen. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Leasingvertrag, da einzelne Klauseln abweichende Regelungen enthalten können.

Spielt die Mehrwertsteuer beim Wiederbeschaffungswert eine Rolle?

Ja, je nachdem ob ein Ersatzfahrzeug regelbesteuert oder differenzbesteuert erworben würde, kann sich der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert unterscheiden. Das hängt vom Einzelfall und Ihrem Versicherungsvertrag ab - im Zweifel klären Sie das direkt mit Ihrer Versicherung oder einem Sachverständigen.

Was kann ich tun, wenn mir der Wiederbeschaffungswert zu niedrig erscheint?

Vergleichen Sie den genannten Betrag mit aktuellen Marktangeboten und legen Sie der Versicherung schriftlich Vergleichsinserate sowie bei Bedarf ein unabhängiges Gegengutachten vor. Schaden-Manager.com vermittelt Ihnen dafür einen passenden Sachverständigen.

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