Wiederbeschaffungswert und Restwert: der Unterschied einfach erklärt
Nach einem Unfall mit Totalschaden tauchen beide Begriffe gleichzeitig auf -- und wer sie verwechselt, verhandelt mit der Versicherung oft auf Basis der falschen Zahl. So hängen die beiden Werte zusammen und was das für Ihre Entschädigung bedeutet.
Direktverrechnung mit allen Versicherungen Österreichs, unter anderem:
- UNIQA
- Donau Versicherung
- Merkur
- ERGO
- Grazer Wechselseitige
- Raiffeisen Versicherung
Was ist der Unterschied?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie am Gebrauchtwagenmarkt aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug in Alter, Ausstattung, Kilometerstand und Zustand wiederzubeschaffen -- also der volle Marktwert vor dem Unfall. Der Restwert ist dagegen das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen, unfallgeschädigten Zustand noch wert ist, etwa beim Verkauf an einen Aufkäufer oder über eine Restwertbörse.
Beide Werte werden meist im selben Gutachten ausgewiesen, beziehen sich aber auf zwei völlig unterschiedliche Zustände des Fahrzeugs: einmal vor dem Schaden, einmal danach.
Warum beide Werte für die Entschädigung entscheidend sind
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten einen bestimmten Anteil des Wiederbeschaffungswerts, eine Reparatur lohnt sich wirtschaftlich nicht mehr. Die Versicherung zahlt in diesem Fall in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert aus -- nicht den vollen Wiederbeschaffungswert.
Das bedeutet: Je niedriger der angesetzte Restwert, desto höher fällt Ihre Entschädigung aus. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf beide Zahlen im Gutachten, bevor Sie ein Angebot der Versicherung akzeptieren.
So werden die Werte in Österreich ermittelt
Der Wiederbeschaffungswert wird üblicherweise anhand von Bewertungslisten wie Eurotax, Vergleichsfahrzeugen am regionalen Gebrauchtwagenmarkt und dem konkreten Fahrzeugzustand ermittelt. Der Restwert wird häufig über spezialisierte Restwertbörsen eingeholt, auf denen Aufkäufer Gebote für das beschädigte Fahrzeug abgeben -- je mehr Gebote eingeholt werden, desto marktgerechter fällt der Wert aus.
Ein unabhängiges KFZ-Gutachten weist beide Werte nachvollziehbar aus und ist die Grundlage für jede Verhandlung mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung.
Praxis-Tipp für die Schadenregulierung
Prüfen Sie im Gutachten, ob der Restwert über mehrere Angebote einer Restwertbörse ermittelt wurde oder nur geschätzt ist -- ein einzelnes, niedriges Schätzangebot drückt Ihre Entschädigung unnötig. Bei Unklarheiten lohnt sich ein zweites, unabhängiges Gutachten.
Häufige Fragen
Ist der Wiederbeschaffungswert immer höher als der Restwert?
In der Regel ja, da der Restwert den Zustand nach dem Unfall widerspiegelt und damit niedriger ausfällt als der Marktwert eines unfallfreien Vergleichsfahrzeugs.
Wer legt Wiederbeschaffungswert und Restwert fest?
Beide Werte werden üblicherweise von einem KFZ-Sachverständigen im Schadengutachten ermittelt, je nach Vertrag kann auch die Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen.
Kann ich den Restwert selbst beeinflussen?
Ja, über eine Restwertbörse mit mehreren Geboten lässt sich oft ein höherer, marktgerechterer Restwert erzielen als bei einer reinen Schätzung ohne Ausschreibung.
Was passiert, wenn ich mit dem angesetzten Wert nicht einverstanden bin?
Sie können ein unabhängiges Gegengutachten einholen und die Werte damit nachvollziehbar anfechten, je nach Versicherungsvertrag trägt die Versicherung die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen.