Wildunfall: Zahlt Teilkasko oder Vollkasko?
Reh, Wildschwein oder Hirsch auf der Straße: Nach einem Wildunfall zählt jede Minute für die Beweissicherung und die Versicherungsmeldung. Melden Sie Ihren Schaden jetzt und wir vermitteln Sie an eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe.
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Wildunfall und Versicherung: Was genau ist gedeckt?
Ein klassischer Wildunfall, also der direkte Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Hirsch oder Wildschwein, ist in Österreich in der Regel über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Manche Tarife erweitern die Deckung auf alle Tierarten, andere beschränken sie ausdrücklich auf Haarwild - das lohnt einen Blick in die Polizze.
Anders sieht es bei einem Ausweichmanöver ohne tatsächlichen Anstoß aus. Landet das Fahrzeug dabei im Graben oder gegen einen Baum, ist der Schaden je nach Vertrag oft nur über die Vollkasko gedeckt, da kein direkter Kontakt mit dem Tier stattgefunden hat.
Selbstbeteiligung bei Wildunfall
Viele Teilkasko-Tarife rechnen Wildschäden ohne Selbstbeteiligung ab, das ist aber keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine Frage des jeweiligen Vertrags. In der Vollkaskoversicherung ist bei Ausweichschäden in der Regel die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.
Ein Blick in den Versicherungsschein oder ein kurzer Anruf beim Versicherer schafft vor der Schadenmeldung Klarheit über die tatsächliche Kostenbeteiligung.
Schritt für Schritt: Nach dem Wildunfall richtig handeln
Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck sichern, verletzte oder tote Tiere nicht selbst berühren oder mitnehmen - das ist in Österreich ohne Jagdschein unzulässig. Den Wildunfall der Polizei oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten melden, das ist Voraussetzung für die Wildschadenbestätigung.
Fotos vom Fahrzeug, der Unfallstelle und nach Möglichkeit vom Tier machen, danach die Wildschadenbestätigung anfordern und gemeinsam mit den Fotos an die Versicherung übermitteln.
So hilft Schaden-Manager.com nach dem Wildunfall
Nach der Meldung über unser Portal vermitteln wir Sie an eine geprüfte Partnerwerkstatt in Ihrer Region, die den Schaden begutachtet und mit Ihrer Versicherung abrechnet. Sie sparen sich die Suche nach einem freien Werkstatttermin und behalten den Überblick über den Ablauf.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wildunfall der Polizei melden?
In Österreich besteht bei Wildunfällen faktisch Meldepflicht an Polizei oder Jagdausübungsberechtigten, unter anderem um die Wildschadenbestätigung für die Versicherung zu erhalten und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Zahlt die Teilkasko auch bei einem Ausweichmanöver ohne Anstoß?
Das ist vertragsabhängig. Viele Tarife setzen einen tatsächlichen Zusammenstoß mit dem Tier voraus, reine Ausweichschäden sind oft nur über die Vollkasko oder eine gesonderte Klausel gedeckt.
Welche Tiere zählen als Wild im Sinne der Versicherung?
Klassisch zählen Reh, Hirsch, Wildschwein und anderes Haarwild dazu. Manche Tarife erweitern die Definition auf alle Tiere, ein Blick in die Polizze schafft Klarheit.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Wildunfall?
Das hängt vom individuellen Vertrag ab. In der Teilkasko wird ein Wildschaden häufig ohne Selbstbeteiligung reguliert, in der Vollkasko ist meist die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig.