Fahrerflucht: Was tun, wenn der Unfallgegner flüchtet?
Ein Kratzer oder eine Delle, aber niemand da, der sich meldet: Bei Fahrerflucht zählt jede Minute. Wir zeigen, wie Sie richtig reagieren, damit Sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben.
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Sofortmaßnahmen am Unfallort
Bleiben Sie ruhig und dokumentieren Sie den Schaden sofort mit dem Handy: mehrere Fotos aus verschiedenen Winkeln, das Kennzeichen des Verursachers falls sichtbar oder teilweise erkennbar, und die genaue Uhrzeit. Notieren Sie sich auch Fahrzeugfarbe, Marke und Fahrtrichtung, wenn Sie etwas davon mitbekommen haben.
Fragen Sie sofort in der Umgebung nach Zeugen, zum Beispiel bei Parkplätzen, Geschäften oder Anrainern. Ein Zeuge mit Kennzeichen ist oft der entscheidende Unterschied zwischen einem aufgeklärten Fall und einer Anzeige gegen unbekannt. Prüfen Sie auch, ob in der Nähe Überwachungskameras vorhanden sein könnten, etwa an Supermärkten oder Tankstellen.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Erstatten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei, auch wenn der Schaden gering erscheint. Das ist nicht nur strafrechtlich wichtig, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass Ihre Kaskoversicherung überhaupt zahlen kann. Ohne Polizeiprotokoll wird eine Übernahme durch die Versicherung in der Regel schwierig bis unmöglich.
Geben Sie bei der Anzeige alle gesammelten Informationen weiter: Fotos, Zeugenaussagen, mögliche Kennzeichenteile und den genauen Unfallort samt Zeit. Die Polizei kann in vielen Fällen auch selbst Kameras in der Umgebung auswerten lassen, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Wer zahlt bei unbekanntem Verursacher?
Ist der Verursacher unbekannt, springt bei einem versicherten Fahrzeug meist die eigene Kaskoversicherung ein, sofern eine Vollkasko oder eine Teilkasko mit entsprechendem Baustein besteht. Die Haftpflichtversicherung des Geschädigten selbst deckt eigene Schäden grundsätzlich nicht, da sie für Schäden gilt, die man anderen zufügt.
Wichtig: Ohne Kaskoversicherung bleibt bei einem unbekannten Verursacher oft nur der eigene Schaden, sofern kein Täter ermittelt wird. In manchen Fällen kann der Verkehrsopferschutz einspringen, das hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und sollte mit der Versicherung oder einem Rechtsbeistand geklärt werden.
Schaden reparieren und Nachweise sichern
Lassen Sie den Schaden von einem Partnerbetrieb begutachten, bevor Sie reparieren. Ein professioneller Kostenvoranschlag oder ein Gutachten dokumentiert Schadenshöhe und Schadensbild, was sowohl für die eigene Kaskoversicherung als auch für eine spätere Regressforderung wichtig ist, falls der Täter doch noch gefunden wird.
Über Schaden-Manager.com vermitteln wir Sie rasch an geprüfte Karosserie- und Lackierbetriebe in Ihrer Nähe, die den Schaden fachgerecht dokumentieren und reparieren, ohne dass Sie selbst lange suchen müssen.
Häufige Fragen
Muss ich Fahrerflucht immer der Polizei melden?
Ja. Nur mit einer polizeilichen Anzeige haben Sie überhaupt die Chance, dass Ihre Kaskoversicherung den Schaden übernimmt, und nur so kann der Verursacher ermittelt werden.
Was passiert, wenn ich keinen Zeugen habe?
Auch ohne Zeugen sollten Sie den Schaden fotografieren und Anzeige erstatten. Ohne Kaskoversicherung ist die Aufklärungschance ohne Hinweise allerdings gering und der Schaden bleibt oft bei Ihnen.
Zahlt die Haftpflichtversicherung meinen eigenen Schaden?
Nein, die eigene Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden, die Sie bei anderen verursachen, nicht Ihren eigenen Fahrzeugschaden nach Fahrerflucht.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Melden Sie den Schaden möglichst sofort, spätestens aber innerhalb weniger Tage bei Polizei und Versicherung, da Fristen in den Versicherungsbedingungen meist eng gefasst sind.