Mietwagen nach Unfall: Anspruch, Dauer und Kosten
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen in vielen Fällen ein Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen, damit die Kosten auch tatsächlich übernommen werden.
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Wann übernimmt die Versicherung die Mietwagenkosten
Bei einem unverschuldeten Unfall haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für Ihren Schaden, dazu zählt auch die Mietwagenkosten oder ersatzweise die Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage klar zugunsten des Geschädigten geklärt ist. Bei ungeklärter oder geteilter Schuld wird oft nur ein Teil der Kosten übernommen.
Fahren Sie hingegen selbst schuld oder hat nur die eigene Kaskoversicherung geleistet, gibt es üblicherweise keinen automatischen Anspruch auf Mietwagenersatz, außer eine Zusatzdeckung im eigenen Vertrag sieht das vor. Prüfen Sie daher vorab Ihre Polizze, viele Vollkaskoverträge bieten optionale Mietwagenbausteine an.
Fahrzeugklasse, Dauer und Selbstbehalt
Der Mietwagen wird üblicherweise in einer vergleichbaren Fahrzeugklasse wie das beschädigte Auto zur Verfügung gestellt, meist jedoch eine Klasse niedriger, da ein pauschaler Abzug für die sogenannte Eigenersparnis anfällt, weil das eigene Fahrzeug ja geschont wird. Die Dauer richtet sich nach der tatsächlichen Reparaturzeit beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer und wird meist im Gutachten festgehalten.
Klären Sie vor Anmietung unbedingt mit der gegnerischen Versicherung oder deren Regulierungsbeauftragten ab, welche Fahrzeugklasse und Mietdauer akzeptiert wird. Ohne diese Abstimmung riskieren Sie, dass ein Teil der Rechnung nicht ersetzt wird. Alternativ können Sie auf die pauschale Nutzungsausfallentschädigung ausweichen, wenn Sie kurzfristig ohnehin kein Auto benötigen.
So gehen Sie bei der Anmietung vor
Melden Sie den Schaden zunächst wie gewohnt bei der Polizei beziehungsweise über die europäische Unfallmeldung und lassen Sie den Schaden durch ein Gutachten dokumentieren, das den voraussichtlichen Reparaturzeitraum ausweist. Erst danach wenden Sie sich an eine Autovermietung Ihrer Wahl, idealerweise mit Erfahrung in der Unfallschadenabwicklung, viele Vermietstationen kennen den Ablauf mit Versicherungen und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Bewahren Sie alle Belege, den Mietvertrag und die Rechnung sorgfältig auf und reichen Sie diese gemeinsam mit dem Gutachten bei der Versicherung ein. Ein KFZ-Gutachten schafft hier zusätzliche Sicherheit, da es die Ausfallzeit objektiv belegt und Diskussionen mit der Versicherung reduziert.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall?
In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Bei Eigenverschulden besteht meist kein automatischer Anspruch, außer Sie haben eine entsprechende Zusatzdeckung.
Wie lange wird der Mietwagen bezahlt?
Üblicherweise für die Dauer der Reparatur beziehungsweise Wiederbeschaffung laut Gutachten. Verzögerungen, die Sie selbst verursachen, etwa durch spätes Bringen zur Werkstatt, werden meist nicht ersetzt.
Muss ich den Mietwagen selbst vorstrecken?
Viele Autovermietungen mit Erfahrung in Unfallschäden rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Fragen Sie vor der Anmietung gezielt danach.
Bekomme ich statt Mietwagen auch Geld?
Ja, alternativ zum Mietwagen können Sie die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, eine tägliche Pauschale für den Zeitraum, in dem Ihnen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand.