Nutzungsausfallentschädigung: Geld statt Mietwagen nach dem Unfall

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie oft Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, statt einen Mietwagen zu nehmen. Wir zeigen, wie Sie den Anspruch richtig geltend machen und keinen Cent verschenken.

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Was ist Nutzungsausfallentschädigung?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Abgeltung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht nutzen konnten, obwohl der Unfallgegner den Schaden verschuldet hat. Statt einen Mietwagen zu organisieren, erhalten Sie einen Tagessatz in bar ausbezahlt.

Der Anspruch besteht in der Regel nur bei unverschuldeten Haftpflichtschäden, nicht bei Schäden aus der eigenen Kasko. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie tatsächlich auf das Fahrzeug angewiesen waren, etwa für den Arbeitsweg oder alltägliche Erledigungen.

Höhe und Berechnung des Tagessatzes

Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Alter und Klasse und orientiert sich an gängigen Tabellenwerken, die in Österreich von Sachverständigen und Versicherungen verwendet werden. Kleinwagen liegen deutlich unter dem Satz für Mittelklasse- oder Premiumfahrzeuge.

Wichtig: Der Tagessatz für Nutzungsausfall liegt üblicherweise unter den tatsächlichen Mietwagenkosten, dafür entfallen Abholung, Rückgabe und organisatorischer Aufwand. Wer viel unterwegs ist oder das Fahrzeug beruflich braucht, fährt mit einem Mietwagen oft besser.

Ablauf: Anspruch richtig geltend machen

Dokumentieren Sie den Reparaturzeitraum lückenlos: Werkstatttermin, Reparaturdauer laut Gutachten und tatsächliche Abholung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt üblicherweise für die vom Sachverständigen bestätigte Reparaturdauer, nicht für selbst verursachte Verzögerungen.

Legen Sie der Versicherung eine kurze Aufstellung mit Schadentag, Werkstatttermin und Abholdatum vor. Bei Unklarheiten zur Anspruchshöhe oder wenn die Versicherung kürzt, hilft eine Zweitmeinung durch einen Sachverständigen oder unser Team bei der Einordnung.

Alternativ zum Nutzungsausfall können Sie einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen. Klären Sie vor Anmietung, welche Fahrzeugklasse übernommen wird, um Nachforderungen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Nein, der Anspruch richtet sich gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Bei Selbstverschulden greift dieser Anspruch grundsätzlich nicht.

Wie lange wird der Nutzungsausfall bezahlt?

In der Regel für die vom Sachverständigen bestätigte, angemessene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Verzögerungen, die Sie selbst zu verantworten haben, werden meist nicht abgegolten.

Kann ich zwischen Mietwagen und Nutzungsausfall wählen?

Ja, üblicherweise können Sie wählen. Wer das Fahrzeug im Alltag kaum braucht, fährt mit der Barauszahlung oft günstiger als mit einem Mietwagen.

Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Hier wird meist die Wiederbeschaffungsdauer angesetzt, also die realistische Zeit, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden, nicht die tatsächliche Reparaturzeit.

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