Selbstbeteiligung

Bei Kfz-Versicherungen wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung bzw. ein Selbstbehalt festgelegt und im Schadensfall übernimmt der Versicherungsnehmer den zuvor vereinbarten …

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Bei Kfz-Versicherungen wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung bzw. ein Selbstbehalt festgelegt und im Schadensfall übernimmt der Versicherungsnehmer den zuvor vereinbarten Teil der Kosten selbst.

Selbstbeteiligung – Auf einen Blick

Nr.ThemaBeschreibung
1.DefinitionDie Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung greift. In Österreich liegt dieser Betrag bei Kaskoversicherungen meist zwischen 300 und 1.000 Euro.
2.Geringe SelbstbeteiligungBei einer niedrigeren Selbstbeteiligung von etwa 150 bis 300 Euro sind die monatlichen Prämien höher, jedoch fällt die Zuzahlung im Schadensfall deutlich geringer aus.
3.Hohe SelbstbeteiligungEine höhere Selbstbeteiligung von 500 bis 1.000 Euro und mehr senkt die Versicherungsprämie erheblich, bedeutet aber ein höheres finanzielles Risiko im Schadensfall.
4.Eingeschränkter SelbstbehaltEinige Versicherungen bieten eine Option, bei der die Selbstbeteiligung nur bei bestimmten Schäden wie Glasbruch oder Parkschäden anfällt.
5.Individuelle WahlDie optimale Selbstbeteiligung hängt vom Fahrzeugwert, Alter des Autos und der eigenen Risikobereitschaft ab.

Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung im Rahmen der Kfz-Versicherung ist der Anteil der Schadenskosten, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Diese Zuzahlung fällt ausschließlich bei Kaskoversicherungen an, also bei Teilkasko und Vollkasko, nicht jedoch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die nur Schäden an Dritten reguliert.

In der Teilkaskoversicherung betrifft die Selbstbeteiligung Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse, während sie in der Vollkaskoversicherung auch selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus umfasst. Die Höhe dieser Zuzahlung wird im Versicherungsvertrag festgelegt und beträgt in Österreich meist zwischen 300 und 1.000 Euro.

Wichtig: Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Versicherungsleistung nur den Betrag, der die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt. Dadurch beeinflusst die Wahl der Selbstbeteiligung direkt die Kosten der Versicherung, da eine höhere Eigenbeteiligung oft mit günstigeren Prämien einhergeht.

Was ist ein eingeschränkter Selbstbehalt?

Ein eingeschränkter Selbstbehalt in der Kaskoversicherung bedeutet, dass die Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers nur bei bestimmten Schadensarten anfällt. Einige Versicherer bieten diese Möglichkeit an, um die finanzielle Belastung bei Schäden zu reduzieren.

Während bei einem generellen Selbstbehalt bei jedem Schaden ein fester Anteil vom Versicherungsnehmer übernommen werden muss, greift der eingeschränkte Selbstbehalt nur bei bestimmten Schadensarten:

  • Glasbruch (beispielsweise durch einen Steinschlag)
  • Parkschäden (z.B. Kratzer oder Dellen durch Fremde)
  • Vandalismus (z.B. zerkratzter Lack, zerstochene Reifen)
  • Unfälle im Straßenverkehr

Beachten Sie: Der generelle Selbstbehalt ist immer die günstigere Alternative, wenn es darum geht, Ihre laufenden Versicherungskosten möglichst niedrig zu halten.

Höhe der Selbstbeteiligung richtig wählen

Die Selbstbeteiligung bestimmt, welchen Anteil Sie im Schadensfall selbst tragen, bevor die Versicherungsleistung Ihres Anbieters greift. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie – allerdings steigt das finanzielle Risiko bei einem Schaden.

Geringe Selbstbeteiligung: Höhere Prämien, aber weniger Kosten im Schadensfall

Entscheiden Sie sich für einen geringen Eigenanteil (z.B. 150 bis 300 Euro), profitieren Sie von einer umfassenden Kostenübernahme durch die Versicherung. Der Hauptvorteil hier ist also die geringe Zuzahlung im Schadensfall.

  • Besonders bei Neuwagen oder generell teuren Fahrzeugen ist dies sinnvoll, da die Reparaturkosten bei Schäden oft hoch sind.
  • Auch Vielfahrer und Fahranfänger, die aufgrund eines höheren Schadensrisikos von einer besseren Absicherung profitieren, können von einer niedrigen Selbstbeteiligung profitieren.

Allerdings hat diese Absicherung auch ihren Preis: Da die Versicherung ein höheres Risiko trägt, steigen die monatlichen Prämien entsprechend. Für Personen, die selten Schäden melden, kann diese Variante daher langfristig teurer werden. Es lohnt sich also, individuell abzuwägen, ob die Vorteile die höheren Kosten wirklich rechtfertigen.

Hohe Selbstbeteiligung: Günstigere Versicherung, aber Risiko bei Schäden

Eine hohe Selbstbeteiligung (beispielsweise 500 bis 1.000 Euro oder mehr) führt zu deutlich günstigeren Versicherungsprämien. Das lohnt sich besonders für erfahrene Autofahrer mit verhältnismäßig geringerem Unfallrisiko, sowie für Besitzer älterer Fahrzeuge, bei denen sich hohe Reparaturkosten ohnehin nicht lohnen.

Der Vorteil liegt also vor allem in den signifikant niedrigeren laufenden Kosten. Gleichzeitig bedeutet eine hohe Selbstbeteiligung jedoch, dass Sie im Schadensfall einen größeren finanziellen Anteil selbst tragen müssen. Das Risiko kleinerer Schäden, die unterhalb der Selbstbeteiligung liegen und vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, steigt ebenfalls.

Hohe Selbstbeteiligung: Günstigere Versicherung, aber Risiko bei Schäden

Die Wahl Ihrer Selbstbeteiligung ist natürlich ganz individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Fahrzeugwert: Bei einem teuren Neuwagen lohnt sich eine niedrige Selbstbeteiligung, um hohe Reparaturkosten zu vermeiden.
  • Alter des Autos: Je älter Ihr Auto, desto weniger lohnt sich eine teure Kaskoversicherung mit niedriger Selbstbeteiligung.
  • Risikobereitschaft: Wenn Sie finanziell gut aufgestellt sind und generell eher selten Schäden an Ihrem Fahrzeug haben, können Sie überlegen, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen und so bei den jährlichen Versicherungsbeiträgen zu sparen.

Häufige Fragen und Antworten

Was ist mit Selbstbeteiligung gemeint?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt, bevor die Kfz-Kaskoversicherung die restlichen Kosten übernimmt. Sie wird bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen festgelegt und kann je nach Vertrag variieren. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist die Versicherungsprämie. Insgesamt bietet sie eine Balance zwischen niedrigeren Prämien und der finanziellen Sicherheit, um im Versicherungsfall nicht übermäßig belastet zu werden.

Was bedeutet Vollkasko mit Selbstbeteiligung?

Bei einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherungsnehmer eine vorab definierte Höhe des Kaskoschadens. Dabei wird unterschieden zwischen dem generellen Selbstbehalt (bei jedem Kaskoschaden) und dem eingeschränkten Selbstbehalt (bei Glasbrüchen, Parkschäden oder Unfällen).

Wann muss man Selbstbeteiligung zahlen?

Wenn der Versicherungsvertrag eine generelle Selbstbeteiligung vorsieht, muss dieser Betrag bei der Regulierung eines Schadens, der unter die Kaskoversicherung fällt, vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. In Österreich beträgt die Selbstbeteiligung üblicherweise zwischen 300 und 1.000 Euro, abhängig vom gewählten Tarif und Versicherungsanbieter.

Was ist die Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?

Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) ist jener Teil des Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst tragen muss, bevor die Versicherung für den Rest aufkommt. Sie wird bei Vertragsabschluss vereinbart und kann als fixer Eurobetrag, als Prozentsatz des Schadens oder als Kombination aus beiden festgelegt sein. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel die laufende Prämie, während eine niedrige oder keine Selbstbeteiligung die Prämie erhöht.

Bei der Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko) ist eine Selbstbeteiligung üblich und wird individuell vereinbart, während bei der KFZ-Haftpflichtversicherung in Österreich grundsätzlich keine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Die genaue Höhe steht immer in der Polizze beziehungsweise den Versicherungsbedingungen und kann sich je nach Schadensart, etwa bei Glasbruch oder Wildschaden, unterscheiden.

Wann fällt die Selbstbeteiligung an - und wann nicht?

Die Selbstbeteiligung wird in der Regel dann fällig, wenn ein Schaden über die eigene Kaskoversicherung reguliert wird, also etwa bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus oder Wildunfällen, je nachdem was im Vertrag eingeschlossen ist. Wird der Schaden hingegen über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgewickelt, weil dieser den Unfall verursacht hat, entfällt für den Geschädigten in der Regel eine Selbstbeteiligung, da der Verursacher beziehungsweise dessen Versicherung für den vollen Schaden aufkommt.

Wichtig ist dabei die klare Zuordnung der Schuldfrage: Nur wenn die Haftung des Unfallgegners eindeutig feststeht, kann der Schaden ohne Abzug einer eigenen Selbstbeteiligung über dessen Haftpflichtversicherung abgerechnet werden. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Teilverschulden kann es je nach Vertrag zu einer anteiligen Selbstbeteiligung kommen.

Selbstbeteiligung zurückholen: Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Auch wer selbst Vollkasko- oder Teilkasko-Selbstbehalt zahlt, muss diesen bei einem unverschuldeten Unfall nicht dauerhaft tragen. Wurde der Schaden von einem Dritten verursacht, kann der einbehaltene Selbstbehalt im Regressweg von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden, da diese für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen muss - unabhängig davon, welche eigene Kaskodeckung der Geschädigte gewählt hat.

Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, etwa durch ein Polizeiprotokoll, eine Anzeige oder ein Anerkenntnis der gegnerischen Versicherung. In der Praxis übernimmt oft die eigene Kaskoversicherung zunächst die Regulierung inklusive Selbstbehalt und holt sich diesen Betrag anschließend selbst vom Unfallgegner zurück. Geschädigte sollten in solchen Fällen aktiv nachfragen und die Rückerstattung des Selbstbehalts schriftlich einfordern, da dies nicht immer automatisch erfolgt.

Fristen und rechtliche Grundlagen in Österreich

Schadenersatzansprüche - und damit auch die Rückforderung eines gezahlten Selbstbehalts - verjähren in Österreich grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Wer die Rückerstattung zu lange hinauszögert, riskiert daher den Verlust des Anspruchs. Es empfiehlt sich, die Forderung zeitnah nach Abschluss der Schadensregulierung zu stellen und den Schriftverkehr mit der Versicherung aufzubewahren.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung: Bei reinen Haftpflichtschäden, die vollständig vom Unfallgegner verschuldet wurden, fällt in der Regel gar kein Selbstbehalt an, da hier die gegnerische Versicherung direkt und ohne Selbstbeteiligung des Geschädigten zahlt. Der Selbstbehalt betrifft nur die eigene Kaskoversicherung, wenn diese in Anspruch genommen wird - etwa bei unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht des Gegners oder wenn die eigene Versicherung aus Zeitgründen vorleistet.

Selbstbeteiligung bei fremdverschuldetem Unfall – muss ich trotzdem zahlen?

Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall eindeutig verschuldet, wird der Schaden in der Regel über dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgewickelt. In diesem Fall fällt für Sie als Geschädigten keine Selbstbeteiligung an, da nicht Ihre eigene Kasko-Versicherung, sondern die gegnerische Haftpflicht den vollen Schaden trägt.

Anders sieht es aus, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist, der Gegner nicht ermittelbar ist (z. B. Fahrerflucht) oder Sie den Schaden über Ihre eigene Kasko-Versicherung abwickeln lassen, etwa um eine schnellere Regulierung zu erreichen. Dann wird die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung von Ihrer Versicherung einbehalten, auch wenn die Schuldfrage später zu Ihren Gunsten geklärt wird. Eine nachträgliche Rückforderung der Selbstbeteiligung vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ist grundsätzlich möglich, sollte aber zeitnah und mit vollständiger Dokumentation erfolgen.

Wie und wann wird die Selbstbeteiligung bezahlt?

Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen Werkstatt und Versicherung: Die Versicherung überweist den Reparaturbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, den Restbetrag stellt die Werkstatt dem Fahrzeughalter in Rechnung. Bei einer Totalschaden- oder Gutachtenabwicklung ohne Werkstattrechnung wird die Selbstbeteiligung meist direkt von der Entschädigungssumme abgezogen, die ausbezahlt wird.

Wichtig: Die Höhe der Selbstbeteiligung und ob sie je Schadensfall oder einmalig pro Versicherungsjahr gilt, ist im jeweiligen Kaskovertrag geregelt und kann sich je nach Anbieter und Tarif deutlich unterscheiden. Ein Blick in die Polizzenbedingungen vor der Schadensmeldung schafft Klarheit und verhindert böse Überraschungen.

Selbstbeteiligung bei Haftpflicht und Kasko: der Unterschied

Bei einem Schaden, den ein anderer verursacht hat, zahlen Sie über die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel keine Selbstbeteiligung, da diese Versicherung den Schaden zur Gänze ersetzt. Eine Selbstbeteiligung wird meist nur dann relevant, wenn Sie den eigenen Schaden über die eigene Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) abwickeln lassen, etwa bei Wildschaden, Glasbruch, Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall.

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart. Sie finden den konkreten Betrag in Ihrer Polizze oder den Versicherungsbedingungen. Oft lässt sich die Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis senken oder gegen eine Prämienersparnis erhöhen, das sollten Sie bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer klären.

Selbstbeteiligung zurückfordern, wenn Sie unverschuldet beteiligt waren

Haben Sie den Schaden zunächst über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln lassen, obwohl der Unfallgegner die Schuld trägt, können Sie Ihre bezahlte Selbstbeteiligung im Regelfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückfordern. Voraussetzung ist ein eindeutig geklärter Unfallhergang bzw. eine entsprechende Schuldfeststellung.

Wichtig ist, die Rückforderung zeitnah und schriftlich zu stellen und alle relevanten Unterlagen beizulegen: Schadensmeldung, Rechnung oder Beleg über die geleistete Selbstbeteiligung sowie den Nachweis der Schuldfrage. Schaden-Manager unterstützt Sie dabei, diesen Anspruch korrekt gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Selbstbeteiligung bei unverschuldetem Unfall: Muss ich trotzdem zahlen?

Wird der Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, weil die Gegenseite den Schaden verschuldet hat, zahlen Sie in der Regel keine Selbstbeteiligung aus Ihrer eigenen Kaskoversicherung – der Schaden wird direkt über die gegnerische Versicherung abgewickelt. Haben Sie den Schaden jedoch über Ihre eigene Vollkasko oder Teilkasko abwickeln lassen (zum Beispiel weil der Verursacher unbekannt ist oder die Schuldfrage unklar war), wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Versicherung üblicherweise einbehalten, unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.

Klärt sich die Schuldfrage nachträglich zugunsten des Geschädigten, kann die bereits gezahlte Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Versicherung zurückgefordert werden. Das setzt in der Regel voraus, dass die Haftung der Gegenseite eindeutig belegt ist, etwa durch eine Anzeigebestätigung der Polizei, ein unabhängiges Gutachten oder eine Zeugenaussage. Die Rückforderung sollte schriftlich und mit Nachweis der verauslagten Kosten erfolgen.

Höhe, Fälligkeit und steuerliche Behandlung der Selbstbeteiligung

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird individuell im Kaskovertrag vereinbart. Sie kann als fixer Betrag, als Prozentsatz der Schadenssumme oder als Kombination aus beidem festgelegt sein und wirkt sich direkt auf die Höhe der Versicherungsprämie aus: Eine höhere Selbstbeteiligung bedeutet in der Regel eine günstigere Prämie.

Fällig wird die Selbstbeteiligung grundsätzlich bei der Schadensregulierung durch die eigene Versicherung – entweder wird sie vom ausbezahlten Schadensbetrag direkt abgezogen, oder die Werkstatt stellt den Betrag separat in Rechnung. Bei Leasingfahrzeugen ist vertraglich oft geregelt, ob die Selbstbeteiligung vom Leasingnehmer oder über eine zusätzliche GAP-Deckung abgedeckt wird, das sollte vor einem Schadensfall im Leasingvertrag geprüft werden. Eine steuerliche Absetzbarkeit der Selbstbeteiligung ist nur relevant, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.

Häufige Fragen

Muss ich einen Selbstbehalt zahlen, wenn ich nicht schuld am Unfall bin?

In der Regel nicht, sofern die Haftung des Unfallgegners eindeutig feststeht: Dann wird der Schaden über dessen Haftpflichtversicherung reguliert und es fällt für den Geschädigten keine eigene Selbstbeteiligung an. Bei unklarer Schuldfrage oder Mitverschulden kann sich das je nach Vertrag anders darstellen.

Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich senken oder ändern lassen?

Die Höhe der Selbstbeteiligung wird im Versicherungsvertrag festgelegt und kann in der Regel nur zum nächsten Vertragsanpassungszeitpunkt oder bei einer Vertragsänderung mit dem Versicherer neu vereinbart werden. Eine niedrigere Selbstbeteiligung geht dabei üblicherweise mit einer höheren Prämie einher.

Gibt es bei Glasschaden oder Wildunfall eine eigene Selbstbeteiligung?

Je nach Vertrag kann für bestimmte Schadensarten wie Glasbruch oder Wildschaden eine eigene, oft niedrigere Selbstbeteiligung vereinbart sein als für sonstige Kaskoschäden. Die genauen Bedingungen sind der jeweiligen Polizze zu entnehmen.

Muss ich Selbstbeteiligung zahlen, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde?

Wird der Schaden über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt, wird der vereinbarte Selbstbehalt zunächst meist einbehalten. Steht die Schuld des Unfallgegners fest, kann dieser Betrag im Regressweg von dessen Haftpflichtversicherung zurückgefordert werden, sodass der Geschädigte am Ende in der Regel keinen eigenen Kostenanteil trägt.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Selbstbehalt zurückzufordern?

Nach österreichischem Recht verjähren Schadenersatzansprüche grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Die Rückforderung sollte dennoch möglichst zeitnah nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.

Fällt bei einem reinen Haftpflichtschaden ebenfalls eine Selbstbeteiligung an?

Nein, in der Regel nicht. Ein Selbstbehalt betrifft üblicherweise nur die eigene Kaskoversicherung. Wird der Schaden vollständig über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert, entfällt für den Geschädigten meist jede Selbstbeteiligung.

Muss ich die Selbstbeteiligung bei jedem Schaden erneut zahlen?

Ja, in der Regel wird die Selbstbeteiligung pro Schadensfall fällig, nicht nur einmal pro Jahr. Je nach Vertrag kann es aber Sonderregelungen geben, etwa bei bestimmten Glasschäden oder Wildunfällen, die oft günstigere Konditionen haben.

Kann ich die Selbstbeteiligung vom Unfallgegner zurückfordern?

Wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Unfallgegner den Schaden verschuldet hat, können Sie die einbehaltene Selbstbeteiligung grundsätzlich bei dessen Haftpflichtversicherung geltend machen. Dafür sind in der Regel das Schadensprotokoll, die Reparaturrechnung und der Nachweis der Schuldfrage erforderlich.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Kfz-Versicherungen in Österreich üblich?

Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart. Sie bewegt sich je nach Tarif und Fahrzeugwert meist in einem prozentualen Rahmen oder als fixer Betrag und wirkt sich direkt auf die Prämienhöhe aus: eine höhere Selbstbeteiligung bedeutet in der Regel eine günstigere Prämie.

Muss ich die Selbstbeteiligung auch zahlen, wenn ich keine Schuld am Unfall habe?

Wenn der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgewickelt wird, fällt in der Regel keine Selbstbeteiligung an. Nutzen Sie dagegen zunächst Ihre eigene Kaskoversicherung, wird die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zunächst fällig, kann aber bei geklärter Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung zurückgefordert werden.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der KFZ-Versicherung?

Die Höhe ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegt. Sie finden den konkreten Betrag in Ihrer Polizze bzw. den Versicherungsbedingungen, da er je nach Tarif und Versicherer unterschiedlich ausfällt.

Kann ich die bezahlte Selbstbeteiligung zurückbekommen?

Ja, sofern feststeht, dass der Unfallgegner den Schaden verschuldet hat. In diesem Fall können Sie die Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen und zurückfordern, in der Regel mit einem formlosen schriftlichen Antrag samt Belegen.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstbehalt und Selbstbeteiligung?

Beide Begriffe werden in Österreich meist synonym verwendet und bezeichnen den Anteil am Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst trägt, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. Je nach Versicherungsgesellschaft wird im Vertrag der eine oder andere Begriff verwendet, inhaltlich besteht aber kein Unterschied.

Kann ich die Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung zurückfordern?

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Unfallgegner den Schaden verschuldet hat, kann die verauslagte Selbstbeteiligung bei dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Dafür sind in der Regel ein eindeutiger Haftungsnachweis und die Belege über die gezahlte Selbstbeteiligung erforderlich.

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