Unfall mit dem Leasingauto: Das müssen Sie jetzt beachten

Beim Leasingfahrzeug gehört das Auto der Leasinggesellschaft – nach einem Unfall gelten daher zusätzliche Pflichten. Wir zeigen den korrekten Ablauf und vermitteln Sie an geprüfte Partnerbetriebe, die leasingkonform reparieren.

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Warum ein Leasingunfall anders läuft als bei einem Eigenfahrzeug

Das Fahrzeug steht im Eigentum der Leasinggesellschaft, Sie sind nur Halter und Nutzer. Im Leasingvertrag ist meist genau festgelegt, wie Schäden zu melden und zu reparieren sind – oft ist eine markengebundene Fachwerkstatt vorgeschrieben.

Wird dieser Passus ignoriert, kann die Leasinggesellschaft die Übernahme von Folgekosten verweigern oder bei Rückgabe einen höheren Minderwert ansetzen. Deshalb sollte die Leasinggesellschaft parallel zur Versicherung informiert werden, nicht erst am Laufzeitende.

Ablauf nach dem Unfall: Wer zuerst informiert wird

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Fremdverschulden folgt die Schadenmeldung an die gegnerische Haftpflicht, bei eigenem Verschulden an die Kaskoversicherung.

Zusätzlich verlangen die meisten Leasingverträge eine Meldung an die Leasinggesellschaft binnen weniger Tage. Ein unabhängiges KFZ-Gutachten schafft Klarheit über Schadenhöhe und Reparaturweg und verhindert spätere Diskussionen bei der Fahrzeugrückgabe.

Wer zahlt: Kasko, Selbstbehalt und Restwert bei Leasing

Bei Vollkaskoversicherung übernimmt diese in der Regel die Reparaturkosten abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung, unabhängig vom Eigentümer des Fahrzeugs. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird meist mit dem Restwert und dem im Leasingvertrag hinterlegten Restwert oder Kalkulationswert verrechnet.

Manche Leasingverträge enthalten eine sogenannte GAP-Deckung, die die Differenz zwischen Versicherungsleistung und offener Leasingrate absichert. Prüfen Sie das vor Vertragsabschluss beziehungsweise fragen Sie im Schadenfall gezielt danach, ob eine solche Klausel greift.

Rückgabe am Laufzeitende: Vorschäden richtig dokumentieren

Wurde der Schaden fachgerecht und mit Originalteilen repariert, sollte dies bei Rückgabe mit Rechnung und Gutachten belegt werden können. Fehlende Nachweise oder eine günstige, nicht markenkonforme Reparatur führen bei der Rückgabeprüfung häufig zu einem Minderwertabzug.

Lassen Sie unklare Fälle vor der Rückgabe von einem unabhängigen Gutachter bewerten – das schafft Verhandlungsspielraum, falls der Leasinggeber überhöhte Nachforderungen stellt.

Häufige Fragen

Muss ich einen Unfall mit dem Leasingauto zusätzlich der Leasinggesellschaft melden?

Ja, in der Regel sieht der Leasingvertrag eine gesonderte Meldepflicht an die Leasinggesellschaft vor, zusätzlich zur Schadenmeldung bei der Versicherung.

Darf ich das Leasingfahrzeug in einer freien Werkstatt reparieren lassen?

Das hängt vom Vertrag ab. Viele Leasingverträge schreiben eine markengebundene Fachwerkstatt vor, damit Garantie und Rückgabewert erhalten bleiben.

Wer trägt die Selbstbeteiligung bei einem Leasingfahrzeug?

Die Selbstbeteiligung aus der Kaskoversicherung trägt in der Regel der Leasingnehmer als Fahrzeughalter, unabhängig vom Eigentum am Fahrzeug.

Was passiert, wenn bei Rückgabe ein reparierter Vorschaden auffällt?

Ist der Schaden fachgerecht und dokumentiert repariert, sollte grundsätzlich kein zusätzlicher Minderwert anfallen. Ohne Nachweis kann der Leasinggeber jedoch einen Abzug geltend machen.

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