Parkschaden – Was tun?

Was tun, wenn Ihr Fahrzeug einen Parkschaden aufweist:

Parkschaden:
Sie haben Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt und stellen beim Zurückkommen fest, dass ein fremdes Fahrzeug an Ihres angefahren ist? Also einen Parkschaden verursacht hat. Melden Sie den Parkschaden bitte umgehend bei der Polizei. Danach melden Sie uns den Parkschaden gleich online über unser Portal und nehmen unseren ViP Service gleich in Anspruch. Bei der polizeilichen Aufnahme und Anzeige bekommen Sie eine Geschäftszahl. Bitte senden Sie und diese mit. Wir melden den Parkschaden anschließend und Sie sparen Selbstbehalt und bleiben weiterhin mit unserem Hol- u. Bringservice sowie dem gratis Leihauto für die Dauer der Repartur mobil.

Sollten Sie beim Zurückkommen zu Ihrem Fahrzeug sehen, dass gerade jemand an dieses anfährt und weiterfährt – bitte unbedingt das Kennzeichen des Parkschaden Verursachers aufschreiben. Mit dem Kennzeichen können wir die Versicherung des Verursachers ausfindig machen und den Parkschaden als Haftpflichtschaden einreichen. Ihr Vorteil dabei ist, dass Sie keinen Selbstbehalt haben.

Unfallbericht für Parkschäden