Ist eine Vollkaskoversicherung in Österreich Pflicht?
Viele Autofahrer verwechseln die gesetzliche Haftpflichtversicherung mit der freiwilligen Vollkaskoversicherung – wir klären, wann Vollkasko wirklich Pflicht ist und wann nicht, und was im Schadenfall zählt.
Direktverrechnung mit allen Versicherungen Österreichs, unter anderem:
- UNIQA
- Donau Versicherung
- Merkur
- ERGO
- Grazer Wechselseitige
- Raiffeisen Versicherung
Gesetzliche Lage: Haftpflicht ist Pflicht, Vollkasko nicht
In Österreich ist ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Eine Vollkaskoversicherung dagegen ist laut Gesetz freiwillig – sie schützt zusätzlich Ihr eigenes Fahrzeug, etwa bei Eigenverschulden, Vandalismus, Hagel oder Wildunfall.
Wer also kein Kreditfahrzeug oder Leasingauto fährt, entscheidet selbst, ob eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Die Entscheidung hängt meist vom Fahrzeugwert, dem eigenen Risiko und der finanziellen Absicherung ab.
Wann Banken und Leasinggesellschaften Vollkasko verlangen
Auch wenn der Gesetzgeber keine Pflicht vorsieht, verlangen viele Banken bei einer Kfz-Finanzierung und praktisch alle Leasinggesellschaften vertraglich eine Vollkaskoversicherung. Grund dafür ist, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Rückzahlung beziehungsweise während der Leasinglaufzeit wirtschaftliches Eigentum der Bank oder des Leasinggebers bleibt.
Diese Pflicht steht dann nicht im Gesetz, sondern im Kredit- beziehungsweise Leasingvertrag. Ein Blick in die Vertragsunterlagen schafft hier Klarheit, da die Anforderungen je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen können.
Was passiert, wenn die vertraglich geforderte Vollkasko fehlt
Wird eine im Vertrag vorgeschriebene Vollkaskoversicherung gekündigt oder gar nicht erst abgeschlossen, liegt in der Regel ein Vertragsbruch vor. Das kann je nach Vertrag zu einer vorzeitigen Fälligstellung des Kredits oder zur Kündigung des Leasingvertrags führen. Vor einer Kündigung der Vollkaskoversicherung lohnt sich daher immer ein Blick in die eigenen Finanzierungs- oder Leasingunterlagen.
Auch ohne vertragliche Pflicht kann eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, etwa bei neuwertigen oder hochpreisigen Fahrzeugen. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Sinnhaftigkeit von Vollkasko.
Im Schadenfall zählt die schnelle, korrekte Abwicklung
Ob Vollkasko gesetzlich vorgeschrieben ist oder freiwillig besteht: Im Schadenfall entscheidet die saubere Dokumentation und Meldung über eine reibungslose Regulierung. Schaden-Manager.com unterstützt Sie dabei, Ihren Kaskoschaden korrekt zu erfassen und an einen passenden Partnerbetrieb in Ihrer Nähe zu vermitteln.
Häufige Fragen
Ist eine Vollkaskoversicherung in Österreich gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlich verpflichtend ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Muss ich bei einem Autokredit eine Vollkaskoversicherung abschließen?
In vielen Fällen ja, allerdings nicht aufgrund eines Gesetzes, sondern weil die finanzierende Bank dies als Vertragsbedingung festlegt, um ihr Sicherungseigentum am Fahrzeug abzusichern.
Gilt die Vollkasko-Pflicht auch bei einem Leasingfahrzeug?
Ja, in der Regel verlangen Leasinggesellschaften vertraglich eine Vollkaskoversicherung über die gesamte Laufzeit, da das Fahrzeug rechtlich dem Leasinggeber gehört.
Was passiert, wenn ich eine vertraglich vorgeschriebene Vollkasko kündige?
Das kann je nach Vertrag als Vertragsverletzung gewertet werden und im schlimmsten Fall zur vorzeitigen Fälligstellung des Kredits oder zur Kündigung des Leasingvertrags führen. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, bevor Sie kündigen.