Wiederbeschaffungswert berechnen: Rechner, Formel und Beispiel
Der Wiederbeschaffungswert entscheidet darüber, wie viel Geld Sie nach einem Totalschaden tatsächlich bekommen -- hier erfahren Sie, wie er ermittelt wird und wie Sie ihn selbst überschlagen können.
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Was ist der Wiederbeschaffungswert genau?
Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie aufbringen müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug oder einen gleichwertigen Gegenstand am Gebrauchtmarkt neu zu kaufen -- in vergleichbarem Alter, Zustand und mit vergleichbarer Ausstattung. Er ist nicht mit dem Neuwert zu verwechseln, der den Preis eines fabrikneuen Produkts angibt, und auch nicht automatisch mit dem Zeitwert gleichzusetzen, der oft rein rechnerisch über Alter und Abschreibung ermittelt wird.
Bei KFZ-Schäden ist der Wiederbeschaffungswert die zentrale Größe, wenn die Versicherung oder der Sachverständige einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt: Er bildet die Obergrenze für die Entschädigung, abzüglich eines eventuellen Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Grundlage ist eine Marktanalyse vergleichbarer Fahrzeuge oder Objekte: Modell, Erstzulassung beziehungsweise Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand und Vorschäden werden mit aktuellen Verkaufsangeboten und Händlerpreisen abgeglichen. In Österreich stützen sich Gutachter bei Fahrzeugen meist auf die Bewertungssysteme von Eurotax oder DAT, die regionale Marktpreise aus einer breiten Datenbasis heranziehen.
Eine einfache Formel gibt es dabei nicht -- der Wiederbeschaffungswert ist das Ergebnis eines Marktvergleichs, kein starrer Abschreibungssatz. Zum Überschlagen können Sie aber selbst mehrere vergleichbare Inserate auf gängigen Fahrzeugbörsen sammeln und den Mittelwert bilden, das deckt sich in der Praxis oft recht gut mit dem späteren Gutachten.
Bei Haushaltsgegenständen wie Einrichtung oder Geräten gilt ein ähnliches Prinzip: Es zählt, was ein gleichwertiges Stück aktuell am Markt kostet -- nicht der ursprüngliche Kaufpreis.
Wiederbeschaffungswert und wirtschaftlicher Totalschaden
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert (bei manchen Verträgen gilt eine Marge von rund 100 bis 130 Prozent, je nach Vertrag und Schadenart), spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Versicherung zahlt dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus, anstatt die Reparatur zu finanzieren.
Gerade hier lohnt sich ein zweiter Blick: Ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert im Erstgutachten bedeutet weniger Entschädigung für Sie. Über Schaden-Manager.com vermitteln wir an Partnerbetriebe und Sachverständige, die den Wert nachvollziehbar und marktgerecht prüfen.
Wiederbeschaffungswert selbst ermitteln -- so gehen Sie vor
Schritt 1: Sammeln Sie drei bis fünf vergleichbare Angebote auf Fahrzeug- oder Gebrauchtmarkt-Börsen mit ähnlichem Baujahr, Kilometerstand und Ausstattung.
Schritt 2: Bilden Sie den Mittelwert und ziehen Sie branchenübliche Händlermargen ab, da Privatverkäufe meist unter Händlerpreisen liegen.
Schritt 3: Vergleichen Sie diesen Wert mit dem im Schadensgutachten angesetzten Wiederbeschaffungswert -- weicht er deutlich ab, können Sie ein Gegengutachten verlangen oder sich beraten lassen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?
Der Zeitwert wird oft rechnerisch über Alter und Abschreibung ermittelt, der Wiederbeschaffungswert dagegen auf Basis realer Marktpreise vergleichbarer Fahrzeuge oder Objekte. In der Praxis liegt der Wiederbeschaffungswert meist näher am tatsächlichen Verkehrswert.
Ist der Wiederbeschaffungswert brutto oder netto angegeben?
Das hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab: Bei Privatfahrzeugen wird meist der Bruttowert inklusive Mehrwertsteuer herangezogen, bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen kann der Nettowert massgeblich sein. Prüfen Sie dies im konkreten Gutachten.
Wer ermittelt den Wiederbeschaffungswert im Schadensfall?
In der Regel erstellt ein Kfz-Sachverständiger oder ein von der Versicherung beauftragter Gutachter die Bewertung auf Basis von Marktdaten. Sie können bei Zweifeln ein unabhängiges Gegengutachten einholen.
Was bekomme ich bei einem Totalschaden tatsächlich ausbezahlt?
Üblich ist Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeugs, je nach Vertrag und Schadenursache. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrer Kfz-Versicherung beziehungsweise Haushaltsversicherung.