Wiederbeschaffungswert: Bedeutung, Berechnung und wann er zählt

Der Wiederbeschaffungswert entscheidet oft darüber, wie viel Ihre Versicherung nach einem Totalschaden tatsächlich auszahlt. Wer den Begriff kennt, kann eine Abrechnung besser prüfen und im Zweifel widersprechen.

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Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, der nötig ist, um ein beschädigtes oder zerstörtes Gut durch ein gleichwertiges Gut zu ersetzen, also mit vergleichbarem Alter, Zustand und Ausstattung zum aktuellen Marktpreis. Er ist damit kein fixer Wert, sondern eine Momentaufnahme des Marktes zum Schadenzeitpunkt.

Der Begriff taucht in mehreren Bereichen auf: bei der KFZ-Versicherung nach einem Unfall oder Totalschaden, bei der Hausratversicherung nach Brand oder Wasserschaden und bei der Gebäudeversicherung nach Sturm- oder Hagelschäden am Haus. In allen Fällen ist die Grundfrage gleich: Was kostet es heute, das Zerstörte gleichwertig zu ersetzen.

Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Neuwert und Restwert: der Unterschied

Diese vier Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Der Neuwert ist der Preis für ein fabriksneues Gut. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich Alterswertminderung, also der aktuelle Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Der Wiederbeschaffungswert ist meist mit dem Zeitwert vergleichbar, orientiert sich aber am tatsächlichen Marktpreis für ein gleichwertiges Ersatzgut, nicht an einer reinen Rechenformel.

Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Gut trotz Schaden noch wert ist, etwa der Verkaufspreis eines Unfallwagens im beschädigten Zustand. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zieht die Versicherung den Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab, die Differenz ist die tatsächliche Auszahlung.

Wiederbeschaffungswert beim Auto

Bei einem Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden mit Totalschaden ermittelt der Gutachter den Wiederbeschaffungswert meist anhand von Vergleichsfahrzeugen auf dem österreichischen Gebrauchtwagenmarkt: gleiches Modell, ähnliches Baujahr, vergleichbarer Kilometerstand und Zustand. Reparaturkosten über diesem Wert gelten in der Regel als wirtschaftlicher Totalschaden. Details zur Berechnungsmethode und zur Abgrenzung zum Zeitwert finden Sie auf unserer Seite zum Thema Wiederbeschaffungswert berechnen.

Wiederbeschaffungswert bei Hausrat und Gebäude

Auch nach einem Brandschaden, Sturmschaden oder größeren Wasserschaden im Haushalt spielt der Wiederbeschaffungswert eine Rolle. Viele Hausratversicherungen zahlen bei zerstörtem Mobiliar oder Elektrogeräten den Neuwert, sofern das im Vertrag so vereinbart ist, andere legen den Zeitwert zugrunde. Bei der Gebäudeversicherung, etwa nach Hagelschaden am Dach, wird meist der Neubauwert als Grundlage herangezogen. Ein genauer Blick in die Polizze zeigt, welche Wertbasis je nach Vertrag tatsächlich gilt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?

Der Zeitwert ergibt sich rechnerisch aus dem Neuwert abzüglich Alterswertminderung. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich zusätzlich am realen Marktpreis für ein gleichwertiges Ersatzgut und kann daher je nach Marktlage vom reinen Zeitwert abweichen.

Zahlt die Versicherung immer den vollen Wiederbeschaffungswert?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und vereinbarter Selbstbeteiligung ausgezahlt. Manche Verträge sehen bei Neufahrzeugen oder Neuware auch eine Neuwertentschädigung vor.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert bei einem Auto ermittelt?

Ein Sachverständiger oder die Versicherung vergleicht Angebote für baugleiche oder gleichwertige Fahrzeuge auf dem österreichischen Gebrauchtwagenmarkt und legt daraus einen realistischen Marktwert fest. Ausstattung, Kilometerstand, Zustand und Vorschäden fließen mit ein.

Kann ich den Wiederbeschaffungswert anfechten, wenn er mir zu niedrig erscheint?

Ja, ein Gegengutachten oder konkrete Vergleichsangebote vom Gebrauchtwagenmarkt können die Berechnung der Versicherung widerlegen. Bei Unstimmigkeiten lohnt sich eine zweite fachliche Einschätzung, bevor Sie eine Abrechnung akzeptieren.

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