Kein Verbot für die Versicherungsbranche

Da der Versicherungsbereich nicht unter „körpernahe Dienstleistungen“ fällt, besteht kein Verbot zur Ausübung (siehe Link & Link).

Die Ausübung ist unter diesen Kriterien zulässig: 

Ebenso sind Zulassungsstellen nicht von der Schließungen betroffen

Der VVO berichtet, dass auch die Zulassungsstellen weiterhin geöffnet halten.