Kollisionsschaden

Ein Kollisionsschaden entsteht durch den Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem festen oder beweglichen Objekt, einem anderen Fahrzeug oder einem Fußgänger.

Demolierte Fahrzeugfront nach einem Unfall

Ein Kollisionsschaden entsteht durch den Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit einem festen oder beweglichen Objekt, einem anderen Fahrzeug oder einem Fußgänger.

Kollisionsschaden – Auf einen Blick

Nr.ThemaBeschreibung
1.DefinitionEin Kollisionsschaden beschreibt Beschädigungen am Auto, die durch einen Zusammenstoß mit einem Objekt, einem anderen Fahrzeug oder einem Fußgänger entstehen.
2.VersicherungDie Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto durch selbst verschuldete Unfälle ab, während die Teilkasko in der Regel nur äußere Einflüsse wie Naturkatastrophen oder Wildunfälle absichert.
3.Eigenschäden und KostenSchäden, die durch eigenes Verschulden entstehen, zählen als Eigenschäden und werden ausschließlich von der Vollkasko übernommen, häufig mit einer Selbstbeteiligung.
4.Folgen minimierenEine schnelle und professionelle Reparatur verhindert weitere Schäden und erhält den Wert des Autos. Kleinere Kollisionsschäden können häufig schon durch kostengünstige Methoden wie Smart Repair behoben werden.

Was ist ein Kollisionsschaden?

Unter Kollisionsschäden versteht man Beschädigungen am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit einem festen oder beweglichen Objekt oder einem Fußgänger entstehen.

Dabei können die Objekte unterschiedlichster Art sein, wie beispielsweise andere Fahrzeuge, Verkehrsschilder, Leitplanken oder Bäume. Meistens treten Kollisionsschäden bei Unfällen auf, sie können jedoch ebenso beim Parken oder Rangieren entstehen, wenn Hindernisse übersehen werden.

Ein durch eine Kollision verursachter Schaden kann von leichten oberflächlichen Kratzern und kleineren Dellen bis hin zu schweren strukturellen Defekten reichen und beeinträchtigt die Sicherheit, Funktionalität sowie den Wert eines Fahrzeugs.

Kollisionsschaden und Parkschaden: Die Unterschiede im Überblick

Ein Kollisionsschaden wird im allgemeinen Sprachgebrauch häufig mit einem Parkschaden gleichgesetzt. Es gibt jedoch klare Unterschiede – sowohl in der Entstehung des Schadens als auch bei der Versicherung.

Bei einem Kollisionsschaden wird der Schaden vom Fahrer selbst verursacht. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für einen selbst verursachten Schaden in der Regel nur von der Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko) übernommen werden. Bei einer Teilkasko ist die Übernahme in einem solchen Fall meistens nicht im Leistungsportfolio.

Beim Parkschaden hingegen muss immer der Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann, greift die Kaskoversicherung des Geschädigten. Hierbei muss jedoch meistens eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung gezahlt werden.

Welche Versicherung zahlt bei einem Kollisionsschaden?

In der Regel werden Kollisionsschäden von der Kaskoversicherung des Fahrzeughalters übernommen. Die Vollkasko schließt auch selbst verschuldete Unfälle in ihre Deckung mit ein, sofern die vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

Die Kaskoversicherung gliedert sich in zwei Varianten: Teilkasko und Vollkasko. Während die Teilkasko in der Regel nur Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Naturkatastrophen oder Wildunfälle abdeckt, umfasst die Vollkasko auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.

Es ist wichtig, die vertraglichen Bedingungen der Versicherung zu beachten. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln kann die Versicherung die Leistung verweigern oder nur teilweise übernehmen. Dies betrifft beispielsweise Unfälle unter Alkoholeinfluss oder das Missachten von Verkehrsregeln.

So wickeln Sie Kollisionsschäden einfach und unkompliziert ab

Ein Kollisionsschaden ist immer ärgerlich – egal ob es sich um eine kleine Delle oder einen größeren Schaden handelt. Solche Situationen kosten oft Zeit, Geld und Nerven, besonders wenn es um die Klärung mit der Versicherung oder die Organisation der Reparatur geht.

Doch keine Sorge: Mit uns können Sie den gesamten Prozess stressfrei hinter sich bringen. Wir kümmern uns um alles und sorgen dafür, dass Sie schnell wieder mobil sind.

Mit Kfz-Pflaster an Ihrer Seite profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Weniger Selbstbehalt: Sparen Sie bei jedem Schadensfall 100 Euro Selbstbehalt – unabhängig davon, bei welcher Autoversicherung Sie sind.
  • Kostenloses Ersatzfahrzeug: Während Ihr Auto in der Werkstatt ist, bleiben Sie flexibel und mobil. Wir stellen Ihnen kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
  • Praktischer Hol- und Bringservice: Ihr Auto wird direkt bei Ihnen abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht. Und das Beste: Unser Hol- und Bringservice ist kostenlos!
  • Kostenlose Reinigung: Dank unserer kostenfreien Innen- und Außenreinigung sieht Ihr Fahrzeug nach der Reparatur wieder wie neu aus.
  • Live-Tracking Ihrer Reparatur: Verfolgen Sie den Status der Reparatur jederzeit auf Ihrem Smartphone. Mit unserem Schadentracking bleiben Sie stets informiert.

Häufige Fragen und Antworten

Was gilt als Kollisionsschaden?

In Österreich versteht man unter einem Kollisionsschaden am Auto Beschädigungen, die durch einen Zusammenstoß, also eine Kollision, mit einem anderen Fahrzeug, einem Objekt oder einem Fußgänger entstehen.

Was sind Eigenschäden beim Auto?

Eigenschäden sind Schäden, die Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, ohne dass ein Dritter beteiligt ist. Dazu gehören z.B. Kratzer oder Beulen durch ein Missgeschick beim Einparken oder das Fahren gegen ein Hindernis. Solche Schäden werden meist von der Vollkaskoversicherung reguliert.

Was versteht man unter einer Kollision im Straßenverkehr?

Eine Kollision bezeichnet das Zusammenstoßen zweier oder mehrerer Verkehrsteilnehmer beziehungsweise eines Fahrzeugs mit einem Hindernis, einem Tier oder einem unbeweglichen Objekt wie einer Leitplanke oder einer Mauer. Im rechtlichen Sinn ist die Kollision damit ein Unterfall des Verkehrsunfalls: Jede Kollision ist ein Unfall, aber nicht jeder Unfall (etwa ein Sturz mit dem Fahrrad ohne Fremdbeteiligung) ist zwingend eine Kollision im engeren Sinn.

Rechtlich relevant wird die Unterscheidung vor allem bei der Frage der Meldepflicht und der Schuldfrage. Nach der österreichischen Straßenverkehrsordnung besteht bei jeder Kollision mit Personen- oder Sachschaden grundsätzlich die Pflicht, anzuhalten und die eigenen Daten bekanntzugeben beziehungsweise bei Verletzten oder unklarer Sachlage die Polizei zu verständigen.

Welche Arten von Kollisionen werden unterschieden?

In der Praxis wird zwischen mehreren Kollisionstypen unterschieden, die sich auch auf die Schadensabwicklung auswirken: die Auffahrkollision, bei der in der Regel der Auffahrende haftet, die Streifkollision beim Spurwechsel oder Überholen, die Parkkollision mit einem abgestellten Fahrzeug sowie die Kollision mit einem Tier, insbesondere Wildunfälle, die versicherungsrechtlich oft gesondert behandelt werden.

Die genaue Einordnung ist wichtig, weil davon abhängt, ob der Schaden über die Haftpflicht des Unfallgegners, die eigene Kaskoversicherung oder gegebenenfalls gar nicht gedeckt ist. Je nach Vertrag deckt eine Teilkaskoversicherung typischerweise Wildunfälle, während bei einer klassischen Kollision zwischen zwei Fahrzeugen in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers eintritt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kollision und Unfall?

Eine Kollision ist ein Unfall mit tatsächlichem Zusammenstoß von Fahrzeug, Person, Tier oder Objekt. Der Begriff Unfall ist weiter gefasst und umfasst auch Ereignisse ohne direkten Aufprall, etwa ein Ausweichmanöver mit anschließendem Sturz.

Muss jede Kollision der Polizei gemeldet werden?

In Österreich besteht bei reinen Sachschäden ohne Verletzte grundsätzlich keine generelle Pflicht, die Polizei zu rufen, sofern sich beide Beteiligten einig sind und die Identität feststeht. Bei Personenschäden, Fahrerflucht oder ungeklärter Schuldfrage ist die Verständigung der Polizei jedoch verpflichtend.

Ist jede Kollision ein Kaskofall?

Nein, das hängt vom Versicherungsvertrag ab. In der Regel übernimmt bei einer Kollision mit einem Unfallgegner dessen Haftpflichtversicherung den Schaden, während die eigene Kaskoversicherung nur greift, wenn man selbst Verursacher ist oder der Vertrag entsprechende Leistungen wie Wildschaden vorsieht.

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