Marderbiss und Versicherung: Zahlt die Teilkasko?

Kabel angefressen, Motorkontrollleuchte an: Nach einem Marderbiss am Auto zählt jede Stunde. Hier erfahren Sie in Kürze, welche Versicherung greift und wie Sie den Schaden jetzt richtig melden, damit nichts auf der Strecke bleibt.

Angefressenes Kabel im Motorraum nach Marderbiss
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Was deckt die Versicherung bei Marderbiss konkret ab

Der direkte Bissschaden am Fahrzeug, also angefressene Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial, fällt in Österreich in der Regel unter die Teilkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist dafür nicht zuständig, sie deckt nur Schäden, die Sie anderen zufügen.

Voraussetzung ist, dass Teilkasko im Vertrag eingeschlossen ist. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt vom konkreten Vertrag und vom vereinbarten Selbstbehalt ab, ein Blick in die Polizze vor der Meldung erspart Überraschungen.

Die Tücke bei Marderbiss: Folgeschäden am Motor

Der eigentliche Bissschaden ist oft der kleinere Teil des Problems. Fährt das Fahrzeug nach einem angefressenen Kabel weiter und es entsteht ein Motor- oder Elektronikschaden, sprechen Versicherer von einem Folgeschaden. Hier ist die Regulierung in der Praxis oft strittiger als beim reinen Bissschaden.

Manche Verträge schliessen Folgeschäden ausdrücklich mit ein, andere verlangen einen klaren Nachweis, dass der Folgeschaden ursächlich auf den Marderbiss zurückgeht. Ein Werkstattbefund, der diesen Zusammenhang dokumentiert, ist in diesen Fällen entscheidend für die Auszahlung.

Schnell-Check: In 4 Schritten zur Schadenmeldung

Erstens, Fotos vom Schaden im Motorraum machen, bevor etwas repariert wird. Zweitens, Polizze auf Teilkasko und Selbstbehalt prüfen. Drittens, eine Werkstatt den Schaden begutachten und schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um einen Marderbiss handelt. Viertens, die Schadenmeldung zeitnah bei der Versicherung einreichen.

Je vollständiger die Unterlagen bei der ersten Meldung sind, desto schneller läuft die Regulierung. Schaden-Manager.com übernimmt diese Schritte für Sie und vermittelt gleichzeitig an eine passende Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe.

Selbstbehalt und Kosten im Schadenfall

Bei Marderschäden ist in vielen Teilkaskoverträgen ein Selbstbehalt vereinbart, der je nach Vertrag unterschiedlich hoch ausfällt. Dieser Betrag bleibt beim Fahrzeughalter, der Rest wird von der Versicherung übernommen, sofern der Schaden gedeckt ist.

Bei höheren Reparaturkosten, etwa durch einen Folgeschaden am Motor, lohnt sich ein genauer Kostenvoranschlag der Werkstatt, bevor die Schadenmeldung endgültig eingereicht wird.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Marderbiss

In der Regel nein. Die Haftpflicht deckt Schäden an fremdem Eigentum, der eigene Marderbiss fällt üblicherweise unter die Teilkaskoversicherung, sofern diese im Vertrag eingeschlossen ist

Werden Folgeschäden nach einem Marderbiss übernommen

Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Manche Teilkaskoverträge schliessen Folgeschäden wie einen Motorschaden mit ein, andere verlangen einen eindeutigen Nachweis durch die Werkstatt. Prüfen Sie dies vorab in Ihrer Polizze

Wie schnell muss ich den Marderbiss der Versicherung melden

Schadensmeldungen sollten zeitnah erfolgen, am besten sobald der Schaden festgestellt wurde. Je früher die Meldung mit Fotos und Werkstattbefund eingereicht wird, desto reibungsloser läuft die Regulierung

Gibt es einen Selbstbehalt bei Marderschäden

Ja, in vielen Teilkaskoverträgen ist ein Selbstbehalt vereinbart. Die genaue Höhe steht in Ihrer Polizze und wird bei der Schadenregulierung von der Versicherungsleistung abgezogen

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