Selbstbeteiligung Vollkasko: Wann sie fällig wird und wie hoch sie ausfällt

Wer einen Vollkasko-Schaden meldet, zahlt fast immer einen Teil selbst mit -- die Selbstbeteiligung. Hier erfährst du, wann sie greift, wie hoch sie in Österreich üblicherweise ist und wie Schaden-Manager.com dir bei der Abwicklung hilft, ohne dass dir Kosten entgehen.

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Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Vollkasko?

Die Selbstbeteiligung (auch Franchise genannt) ist der Betrag, den du bei jedem Vollkasko-Schaden aus eigener Tasche zahlst, bevor die Versicherung den Rest der Reparaturkosten übernimmt. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und steht so in deiner Polizze -- meist als fixer Betrag, seltener als Prozentsatz des Schadens mit Mindest- und Höchstgrenze.

Die Vollkasko deckt Schäden ab, die du selbst verursacht hast, etwa beim Einparken, bei einem Alleinunfall oder wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, dessen Gegner nicht ermittelt werden kann. In all diesen Fällen zieht die Versicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung vom Schadenersatz ab, bevor sie die Werkstattrechnung begleicht.

Wann wird die Selbstbeteiligung fällig -- und wann nicht?

Die Selbstbeteiligung fällt bei jedem Schaden an, der über die Vollkasko abgerechnet wird -- unabhängig davon, ob du oder ein unbekannter Dritter den Schaden verursacht hat. Wird der Unfallgegner ermittelt und ist er nachweislich schuld, kann der Schaden stattdessen über dessen Haftpflichtversicherung abgewickelt werden -- dann entfällt deine Selbstbeteiligung in der Regel.

Bei Teilkasko-Ereignissen wie Hagel, Marderbiss oder Wildunfall gilt häufig eine andere, meist niedrigere Selbstbeteiligung, sofern dein Vertrag eine Teilkaskodeckung enthält. Ob sich die Meldung eines kleinen Schadens überhaupt lohnt, hängt davon ab, ob die Reparaturkosten die Selbstbeteiligung deutlich übersteigen -- sonst drohst du nur den Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren, ohne finanziell davon zu profitieren.

Typische Höhe der Selbstbeteiligung in Österreich

Die konkrete Höhe ist Verhandlungssache bei Vertragsabschluss und variiert je nach Versicherer und Tarif. Üblich sind gestaffelte Beträge, wobei eine höhere Selbstbeteiligung in der Regel eine günstigere Prämie bedeutet -- und umgekehrt. Manche Tarife erlauben auch eine Kombination aus Fixbetrag und Prozentanteil am Schaden.

Bevor du deinen Vertrag abschliesst oder änderst, lohnt sich ein Blick in dein persönliches Fahrverhalten: Wer selten Schäden meldet, fährt mit einer höheren Selbstbeteiligung oft günstiger, wer häufiger unterwegs ist oder in einer Stadt mit viel Parkverkehr wohnt, profitiert eher von einer niedrigeren Franchise.

Was tun, wenn ein Vollkasko-Schaden eintritt?

Nach einem Schaden zählt vor allem eines: eine schnelle, saubere Dokumentation und die richtige Werkstattwahl, damit die Reparaturkosten fair und nachvollziehbar bleiben. Schaden-Manager.com übernimmt für dich die komplette Abwicklung -- von der Schadenmeldung bis zur Vermittlung an einen geprüften Partnerbetrieb in deiner Nähe, damit du dich nicht selbst durch Formulare und Rückfragen kämpfen musst.

So behältst du den Überblick, welcher Betrag durch die Versicherung gedeckt ist und welcher Anteil bei dir als Selbstbeteiligung verbleibt -- transparent und ohne böse Überraschung auf der Endrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich die Selbstbeteiligung immer zahlen, wenn ich einen Vollkasko-Schaden melde?

Ja, sobald ein Schaden über die Vollkasko abgerechnet wird, zieht die Versicherung die vereinbarte Selbstbeteiligung ab. Nur wenn ein schuldiger Unfallgegner ermittelt wird und dessen Haftpflicht zahlt, entfällt sie in der Regel.

Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

In vielen Fällen ja, meist zur nächsten Hauptfälligkeit oder Vertragsverlängerung. Eine Erhöhung senkt oft die Prämie, eine Senkung erhöht sie -- ein Vergleich beider Varianten lohnt sich vor der Entscheidung.

Lohnt sich eine Schadenmeldung, wenn der Schaden kaum über der Selbstbeteiligung liegt?

Nicht unbedingt: Liegt der Reparaturbetrag nur knapp über der Selbstbeteiligung, verlierst du möglicherweise deinen Schadenfreiheitsrabatt, ohne finanziell viel zu gewinnen. Eine kurze Kostenschätzung vor der Meldung schafft Klarheit.

Gilt die Selbstbeteiligung auch bei einem Totalschaden?

Ja, auch bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen, bevor die Auszahlung erfolgt.

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