Vollkasko-Schaden melden: So gehen Sie richtig vor
Sie haben einen Schaden am eigenen Auto und sind vollkaskoversichert? Melden Sie den Schaden jetzt digital und unkompliziert -- wir bringen Ihren Fall zur passenden Werkstatt und begleiten die Abwicklung.
Direktverrechnung mit allen Versicherungen Österreichs, unter anderem:
- UNIQA
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- Raiffeisen Versicherung
Wann Sie einen Vollkasko-Schaden melden sollten
Die Vollkaskoversicherung springt in der Regel bei selbstverschuldeten Unfällen, Wildschäden, Vandalismus, Sturm- oder Hagelschäden sowie Glasbruch ein -- je nach Vertrag können Details abweichen. Massgeblich ist immer die konkrete Polizze: Ausschlüsse, Selbstbehalt und Deckungssumme stehen dort schwarz auf weiss.
Bei kleineren Schäden lohnt sich vorab eine Überlegung: Eine Meldung kann sich je nach Vertrag auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken. Bei höheren Reparaturkosten ist die Meldung meist trotzdem sinnvoll, weil die Ersparnis den möglichen Prämienanstieg übersteigt.
So läuft die Meldung ab
Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung -- am einfachsten formlos per Telefon, Online-Formular oder App Ihres Versicherers. Halten Sie dabei Polizzennummer, Schadenshergang, Datum und -- falls vorhanden -- Fotos sowie ein Gutachten bereit.
Bei Wildunfall, Fahrerflucht oder Vandalismus ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei ratsam beziehungsweise oft Voraussetzung für die Leistung. Über Schaden-Manager.com können Sie den Schaden gleichzeitig digital erfassen und direkt an einen Partnerbetrieb in Ihrer Nähe zur Begutachtung und Reparatur weiterleiten.
Selbstbehalt, Gutachten und Werkstattwahl
Bei den meisten Vollkasko-Verträgen ist ein Selbstbehalt vereinbart, der bei jedem Schadenfall abgezogen wird. Ab welcher Schadenshöhe sich eine Meldung trotzdem auszahlt, hängt von der Höhe des Selbstbehalts und der eigenen Schadenfreiheitsklasse ab.
Bei größeren Schäden verlangt die Versicherung meist ein Gutachten zur Feststellung der Reparaturkosten. Die Werkstattwahl ist in Österreich in der Regel frei -- Sie müssen also nicht die vom Versicherer vorgeschlagene Werkstatt beauftragen, sondern können einen Partnerbetrieb aus unserem Netzwerk wählen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Vollkasko-Schaden melden?
Eine Meldung sollte möglichst zeitnah nach dem Schadenereignis erfolgen. Die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen -- im Zweifel gilt: je früher, desto besser für die Beweislage und die Bearbeitung.
Brauche ich bei jedem Vollkasko-Schaden ein Gutachten?
Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei größeren Schäden oder strittigen Fällen verlangt die Versicherung in der Regel ein unabhängiges Gutachten.
Wirkt sich eine Vollkasko-Meldung auf meine Schadenfreiheitsklasse aus?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Manche Tarife bieten einen Rabattschutz, andere stufen nach einer Schadenmeldung zurück. Ein Blick in die Polizze oder eine kurze Rückfrage beim Versicherer schafft Klarheit.
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht melde?
Ohne Meldung übernimmt die Versicherung keine Kosten -- Sie zahlen die Reparatur dann vollständig selbst. Bei kleinen Bagatellschäden kann das je nach Selbstbehalt und SF-Klasse trotzdem die günstigere Variante sein.