Vollkasko Selbstbeteiligung: Wie viel zahlen Sie selbst?
Bei Eigenverschulden ist die Vollkasko oft die einzige Absicherung, doch die Selbstbeteiligung entscheidet, was am Ende wirklich bei Ihnen hängen bleibt. Melden Sie Ihren Schaden jetzt und wir vermitteln Sie an eine Partnerwerkstatt, die direkt mit Ihrer Versicherung abrechnet.
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Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Vollkasko?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schaden, den Sie selbst tragen, bevor die Vollkaskoversicherung den Rest übernimmt. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und gilt unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Selbstbeteiligung bei Eigenverschulden
Genau das ist der Kern der Vollkasko: Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, etwa durch einen Fahrfehler oder Abkommen von der Fahrbahn, übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Bei Fremdverschulden durch einen anderen Lenker wird der Schaden dagegen in der Regel über dessen Haftpflichtversicherung abgewickelt, meist ohne Selbstbeteiligung Ihrerseits.
Höhe der Selbstbeteiligung: Typische Modelle in Österreich
Die Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss individuell vereinbart, häufig als fixer Betrag oder als Kombination aus Fixbetrag und Prozentsatz der Schadenssumme. Eine niedrigere Selbstbeteiligung geht in der Regel mit einer höheren Prämie einher, eine höhere Selbstbeteiligung senkt die laufenden Kosten.
Wann lohnt sich die Meldung trotz Selbstbeteiligung?
Bei kleineren Schäden nahe der Höhe der Selbstbeteiligung lohnt sich oft ein Vergleich: Eine Vollkasko-Schadenmeldung kann sich auf die Schadenfreiheitsklasse und damit auf künftige Prämien auswirken. Ein Partnerbetrieb kann vorab eine Kosteneinschätzung geben, damit Sie abwägen können.
Häufige Fragen
Was zahlt die Vollkasko bei Eigenverschulden?
Die Vollkasko übernimmt die Reparaturkosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, unabhängig davon, ob Sie den Schaden selbst verschuldet haben. Das unterscheidet sie von der Teilkasko und der Haftpflicht.
Muss ich die Selbstbeteiligung bei jedem Schaden zahlen?
Ja, die Selbstbeteiligung fällt bei jedem über die Vollkasko abgerechneten Schaden an, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Kann ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
In der Regel ist eine Anpassung zur Hauptfälligkeit oder im Rahmen einer Vertragsänderung möglich. Am besten direkt mit dem Versicherer oder Makler klären.
Wirkt sich ein Vollkasko-Schaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus?
Meist ja, abhängig vom Tarif und der jeweiligen Rückstufungstabelle des Versicherers. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Schadenfreiheitsklasse.