Vollkasko Selbstbeteiligung: Wie hoch ist sie und wann zahlt sie sich aus?

Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko entscheidet oft darüber, ob sich eine Schadenmeldung überhaupt lohnt. Wir erklären die übliche Höhe, den Einfluss auf die Prämie und begleiten Sie bei der Abwicklung, damit am Ende möglichst wenig an Ihnen hängen bleibt.

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Was bedeutet Selbstbeteiligung bei der Vollkasko?

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, ist der Betrag, den Sie bei einem Schaden aus eigener Tasche zahlen, bevor die Vollkaskoversicherung den Rest übernimmt. Sie wird bei Vertragsabschluss vereinbart und steht als fixer Betrag oder Prozentsatz im Versicherungsvertrag.

Anders als bei der Haftpflicht, wo meist kein Selbstbehalt anfällt, ist die Selbstbeteiligung bei Vollkasko- und Teilkaskoschäden die Regel. Sie gilt unabhängig davon, ob Sie selbst schuld sind, ein Wildunfall vorliegt oder Vandalismus der Grund war.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung üblicherweise?

Die Höhe wird individuell im Vertrag festgelegt und variiert je nach Versicherer, Fahrzeugtyp und gewähltem Tarif spürbar. Üblich sind in Österreich Selbstbehalte im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, wobei manche Verträge zwischen Grundselbstbehalt und einem höheren Selbstbehalt bei grober Fahrlässigkeit unterscheiden.

Ein Blick in die Polizze oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit über die konkrete Summe. Bei Leasingfahrzeugen oder Flottenverträgen ist die Selbstbeteiligung oft vertraglich vorgegeben und für alle Fahrzeuge einheitlich geregelt.

Höhere Selbstbeteiligung wählen: Prämie sparen oder Risiko eingehen?

Ein höherer vereinbarter Selbstbehalt senkt in der Regel die laufende Prämie, weil das Versicherungsunternehmen ein geringeres Risiko trägt. Das kann sich für Fahrer mit wenig Fahrpraxis in Schadenfällen lohnen, bedeutet im Schadensfall aber eine höhere Eigenleistung.

Wer häufig in dicht befahrenen Städten unterwegs ist oder das Fahrzeug beruflich nutzt, sollte die Wahrscheinlichkeit von Park- und Bagatellschäden realistisch einschätzen, bevor ein hoher Selbstbehalt vereinbart wird.

Wann lohnt sich eine Schadenmeldung trotz Selbstbeteiligung?

Liegt der Schaden nur knapp über der Selbstbeteiligung, lohnt sich oft ein Vergleich: Eine Meldung kann die Schadenfreiheitsklasse verschlechtern und die Prämie langfristig erhöhen. Bei größeren Reparaturkosten, etwa nach einem Wildunfall oder Hagelschaden, überwiegt meist der Vorteil der Versicherungsleistung.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sich die Meldung an die Vollkasko lohnt, holen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag ein und vermitteln an geprüfte Partnerwerkstätten, damit die Reparatur reibungslos abläuft.

Häufige Fragen

Muss ich die Selbstbeteiligung auch bei einem unverschuldeten Unfall zahlen?

Wird der Schaden über die Vollkasko abgewickelt, fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Regel unabhängig vom Verschulden an. Bei einem eindeutig fremdverschuldeten Unfall kann stattdessen die Haftpflicht des Unfallgegners haften, dort entfällt meist ein Selbstbehalt.

Kann ich die Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

Ja, viele Versicherer erlauben eine Anpassung zum nächsten Vertragsjahr oder bei einer Tarifänderung. Ein höherer Selbstbehalt senkt meist die Prämie, ein niedrigerer erhöht sie. Details klären Sie am besten direkt mit Ihrem Versicherer oder Makler.

Gibt es bei grober Fahrlässigkeit einen höheren Selbstbehalt?

In manchen Verträgen ist bei grober Fahrlässigkeit ein erhöhter Selbstbehalt vorgesehen. Ob und in welcher Höhe das zutrifft, steht im jeweiligen Vertrag beziehungsweise den Versicherungsbedingungen.

Hilft Schaden-Manager.com bei der Berechnung meiner Selbstbeteiligung?

Wir sichten Ihre Vertragsunterlagen, klären mit dem Versicherer die konkrete Höhe und zeigen auf, ob sich eine Schadenmeldung angesichts der Selbstbeteiligung überhaupt lohnt. Anschließend vermitteln wir bei Bedarf an eine passende Partnerwerkstatt.

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