Wildschaden Teilkasko: Was zahlt die Versicherung?

Sie hatten eine Kollision mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein und wollen wissen, ob und wie die Teilkasko den Wildschaden übernimmt? Hier finden Sie die Antworten und die nächsten Schritte für Ihre Schadenmeldung.

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Was gilt als Wildschaden in der Teilkasko

Als Wildschaden gilt in der Regel der direkte Zusammenstoß Ihres Fahrzeugs mit Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Je nach Versicherungsvertrag sind teilweise auch andere Wildarten mitversichert, manche Polizzen sprechen dann von Wild allgemein statt nur von Haarwild. Entscheidend ist der Blick in die eigenen Vertragsbedingungen, denn die genaue Definition unterscheidet sich zwischen den Versicherern.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Ausweichunfall: Wenn Sie dem Tier ausweichen und dabei von der Straße abkommen oder gegen ein Hindernis fahren, ohne das Wild direkt zu berühren, greift meist nicht die Teilkasko, sondern nur eine bestehende Vollkasko. Ohne Vollkasko bleiben Sie bei einem reinen Ausweichunfall in der Regel auf den Kosten sitzen, sofern kein anderer Haftpflichtiger vorhanden ist.

Nachweis: Warum die Wildbestätigung so wichtig ist

Damit die Versicherung den Wildschaden anerkennt, braucht sie einen Nachweis über die Kollision. Am zuverlässigsten ist die sogenannte Wildbestätigung, die Sie sich vom zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder Jäger vor Ort ausstellen lassen. Ist niemand erreichbar, hilft eine Meldung an die Polizei, die den Vorfall protokolliert.

Fotografieren Sie zusätzlich die Unfallstelle, den Schaden am Fahrzeug und, wenn möglich und zumutbar, das verletzte oder verstorbene Tier beziehungsweise die Fellspuren am Auto. Diese Dokumentation beschleunigt die Schadenprüfung erheblich und verhindert Rückfragen der Versicherung.

Selbstbehalt und Ablauf der Schadenmeldung

Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt bei Wildschäden anfällt, hängt vom individuellen Vertrag ab. Manche Teilkasko-Tarife sehen einen eigenen, oft niedrigeren Selbstbehalt für Wildschäden vor als für andere Teilkaskofälle. Prüfen Sie dazu Ihre Polizze oder fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach.

Für die Schadenmeldung brauchen Sie die Wildbestätigung oder Polizeimeldung, Fotos vom Schaden und Ihre Polizzendaten. Wir übernehmen die Koordination mit einem Partnerbetrieb in Ihrer Nähe für die Begutachtung und Reparatur und begleiten die Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Ist ein Wildschaden in der Teilkasko automatisch gedeckt?

In der Regel ja, wenn ein direkter Zusammenstoß mit Haarwild vorliegt und dies im Vertrag als Wildschaden definiert ist. Der genaue Umfang, welche Tierarten mitversichert sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Was zählt konkret als Wildschaden?

Klassisch ist die direkte Kollision mit Reh, Hirsch oder Wildschwein. Manche Verträge fassen auch andere Wildarten mit ein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft hier Klarheit.

Brauche ich für den Wildschaden unbedingt eine Wildbestätigung?

Eine Wildbestätigung vom Jäger ist der sicherste Nachweis für die Versicherung. Ist kein Jäger erreichbar, dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos und melden ihn der Polizei.

Was passiert, wenn ich dem Wild nur ausgewichen bin?

Ein Ausweichunfall ohne direkten Kontakt mit dem Tier fällt meist nicht unter die Teilkasko-Deckung für Wildschäden, sondern wird in der Regel nur über eine Vollkasko abgedeckt, falls vorhanden.

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