Wildschaden Versicherung: Was zahlt sie wirklich?
Reh, Wildschwein oder Fuchs auf der Fahrbahn – nach dem Schreck kommt die Frage: Zahlt die Versicherung, und wenn ja, welche? Wir erklären, was die Teilkasko deckt, wann die Vollkasko einspringt und wie du den Schaden richtig meldest.
Direktverrechnung mit allen Versicherungen Österreichs, unter anderem:
- UNIQA
- Donau Versicherung
- Merkur
- ERGO
- Grazer Wechselseitige
- Raiffeisen Versicherung
Welche Versicherung zahlt bei Wildschaden
Ein direkter Zusammenstoß mit Haarwild ist in der Regel über die Teilkaskoversicherung gedeckt, sofern diese im Vertrag enthalten ist. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch Schäden, die entstehen, wenn du dem Tier ausweichst und dabei von der Straße abkommst oder gegen ein Hindernis fährst, ohne das Tier zu berühren.
Ohne Kaskoversicherung, also nur mit KFZ-Haftpflicht, bleibst du bei einem Wildunfall in der Regel auf den Reparaturkosten sitzen, da die Haftpflicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen abdeckt. Ein Blick in die eigene Polizze lohnt sich also schon vor dem Unfall.
Was gilt als Wildschaden und welche Tiere zählen
Klassisch als Wildschaden gelten Kollisionen mit Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Manche Polizzen erweitern die Definition auf alle Tiere, andere schließen Nutz- oder Haustiere wie Kühe oder Hunde ausdrücklich aus. Die genaue Formulierung steht in den Versicherungsbedingungen, nicht im Vertragsblatt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen direktem Wildschaden und Ausweichunfall: Trifft man das Tier, greift meist schon die Teilkasko. Kommt man beim Ausweichen von der Straße ab, ohne das Tier zu berühren, braucht es oft die Vollkasko oder eine explizite Erweiterung, die manche Versicherer als eigenen Baustein anbieten.
So läuft die Schadenmeldung nach einem Wildunfall ab
Nach dem Zusammenstoß gilt: Warnblinker an, Fahrzeug sichern, bei verletzten Personen sofort die Rettung rufen. Bei totem oder verletztem Wild ist die Polizei oder der zuständige Jagdausübungsberechtigte zu informieren, da das Wild nicht einfach mitgenommen werden darf.
Für die Versicherung brauchst du eine Wildschadenbescheinigung, die vom Jäger, der Jagdaufsicht oder der Polizei ausgestellt wird. Sie dokumentiert Ort, Zeit und Tierart und ist die Grundlage für die Schadenregulierung. Ohne diese Bescheinigung wird die Schadenmeldung oft verzögert oder erschwert.
Selbstbehalt und Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse
Je nach Vertrag ist bei Wildschäden ein Selbstbehalt vereinbart, der von der Versicherungssumme abgezogen wird. Manche Tarife bieten eine wildschadenfreie Teilkasko ohne Selbstbehalt an, das ist bei Vertragsabschluss eine sinnvolle Nachfrage.
Ein reiner Teilkaskoschaden durch Wildunfall wirkt sich in Österreich in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht aus, da beide Sparten getrennt geführt werden. Details dazu klärt am besten dein Versicherer oder Makler im Einzelfall.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall?
In der Regel ja, wenn im Vertrag eine Teilkaskoversicherung mit Wildschadendeckung enthalten ist und es sich um einen direkten Zusammenstoß mit Haarwild handelt. Details regelt die jeweilige Polizze.
Welche Tiere sind bei Wildschaden mitversichert?
Meist Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Ob auch andere Tiere wie Vögel, Nutz- oder Haustiere eingeschlossen sind, hängt vom konkreten Vertrag ab und steht in den Bedingungen.
Was gilt, wenn ich beim Ausweichen vor einem Tier verunfalle, ohne es zu berühren?
Dann handelt es sich um einen Ausweichunfall, der in der Regel nur über die Vollkaskoversicherung oder eine spezielle Erweiterung der Teilkasko gedeckt ist, nicht über die klassische Wildschadendeckung.
Brauche ich für die Versicherung unbedingt eine Wildschadenbescheinigung?
Ja, sie ist der übliche Nachweis für die Versicherung und wird vom Jäger, der Jagdaufsicht oder der Polizei ausgestellt. Ohne sie verzögert sich die Schadenregulierung häufig.