Wildunfall: Was jetzt zu tun ist
Ein Reh oder Wildschwein springt vor das Auto und der Aufprall ist unvermeidbar: Nach einem Wildunfall zählt jede Minute richtig gehandelt. Hier erfahren Sie, welche Schritte in Österreich vorgeschrieben sind und wie Sie den Schaden ohne Ärger abwickeln.
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Sofortmaßnahmen direkt nach dem Aufprall
Warnblinkanlage einschalten, Fahrzeug wenn möglich auf den Pannenstreifen oder Seitenstreifen lenken und Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen. Warndreieck aufstellen, besonders auf unübersichtlichen Landstraßen ist die Gefahr eines Folgeunfalls hoch. Berühren Sie ein verletztes Tier nicht selbst, ein angeschlagenes Reh oder Wildschwein kann in Panik reagieren und Sie verletzen.
Prüfen Sie sich und Ihre Mitfahrer auf Verletzungen und dokumentieren Sie die Unfallstelle mit dem Handy: beschädigtes Fahrzeugteil, Position auf der Straße, eventuell das Tier oder Blutspuren als Beleg für die Versicherung.
Meldepflicht in Österreich: Polizei und Jagdausübungsberechtigter
Ein Wildunfall mit Haarwild (Reh, Hirsch, Wildschwein) ist in Österreich meldepflichtig. Verständigen Sie die Polizei (133) oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten der Region. Die Meldung ist keine Formalität, sie schützt Sie rechtlich und ist Voraussetzung für die Wildunfallbescheinigung.
Fahren Sie niemals einfach weiter, auch wenn der Schaden gering erscheint. Das unterlassene Melden eines Wildunfalls kann als Fahrerflucht gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden.
Die Wildunfallbescheinigung: Ihr wichtigster Beleg
Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus. Sie bestätigt Ort, Zeit und Tierart und ist die Grundlage dafür, dass Ihre Kaskoversicherung den Schaden reguliert. Bewahren Sie das Dokument gut auf und legen Sie es der Schadenmeldung bei.
Ohne Bescheinigung wird die Regulierung deutlich schwieriger, weil die Versicherung den Wildunfall als Ursache nicht mehr eindeutig nachvollziehen kann.
So läuft die Schadenabwicklung nach dem Wildunfall ab
Nach der Meldung an Polizei und Versicherung übernehmen wir bei Schaden-Manager.com die weitere Organisation: von der Begutachtung des Blechschadens bis zur Vermittlung an eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe. Sie müssen sich nicht selbst um Kostenvoranschläge oder Werkstatttermine kümmern.
Ob Ihre Versicherung zahlt, hängt vom Vertrag ab: In der Regel deckt die Teilkasko klassische Wildunfälle mit Haarwild ab, Details und Grenzfälle erklären wir in unserem Beitrag zur Wildunfall-Teilkasko.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wildunfall der Polizei melden?
Ja, ein Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein ist in Österreich meldepflichtig. Verständigen Sie die Polizei oder den örtlichen Jagdausübungsberechtigten direkt an der Unfallstelle.
Was ist eine Wildunfallbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Es ist die offizielle Bestätigung von Polizei oder Jäger, dass ein Wildunfall stattgefunden hat. Sie ist die Grundlage für die Schadenregulierung durch Ihre Kaskoversicherung.
Das Tier ist geflüchtet, was mache ich jetzt?
Melden Sie den Vorfall trotzdem sofort der Polizei oder dem Jagdausübungsberechtigten. Für die Bescheinigung reicht die Beschreibung von Unfallort, Zeit und vermuteter Tierart, das Tier muss nicht gefunden werden.
Zahlt die Versicherung, wenn ich beim Ausweichen von der Straße abkomme?
Das hängt vom Einzelfall und Ihrem Vertrag ab. Ein reiner Zusammenstoß mit dem Tier ist in der Regel über die Teilkasko gedeckt, ein Ausweichunfall ohne direkten Kontakt wird je nach Versicherer und Bedingungen unterschiedlich beurteilt, klären Sie das am besten direkt mit Ihrer Versicherung oder mit uns.