Vollkasko: Was deckt die Versicherung wirklich ab?

Vollkasko klingt nach Rundumschutz, aber nicht jeder Schaden ist automatisch gedeckt. Hier erfahren Sie konkret, was in der Regel versichert ist, wo die Grenzen liegen und wie Sie Ihren Schadenfall jetzt rasch melden.

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Was die Vollkasko grundsätzlich abdeckt

Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die über die Haftpflicht hinausgehen, also auch selbst verschuldete Unfälle, Kollisionen mit Tieren oder Gegenständen, Vandalismus, Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch. Je nach Vertrag sind auch Naturereignisse wie Hagel oder Sturm eingeschlossen.

Wichtig ist der Blick in die konkrete Polisse: Manche Verträge unterscheiden zusätzlich zwischen Vollkasko mit und ohne Selbstbehalt, und die Höhe des Selbstbehalts wirkt sich direkt darauf aus, ob sich eine Schadenmeldung überhaupt finanziell lohnt.

Typische Grenzfälle: Wann die Vollkasko nicht oder nur teilweise zahlt

Bei grober Fahrlässigkeit, etwa deutlich überhöhter Geschwindigkeit, Alkohol oder Drogen am Steuer, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Gleiches gilt meist bei Vorsatz, bei Fahrten ohne gültigen Führerschein oder bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen.

Auch reiner Verschleiss, etwa abgefahrene Reifen oder Motorschäden ohne äußeres Unfallereignis, fällt in der Regel nicht unter die Vollkasko. Prüfen Sie im Zweifel immer die genauen Bedingungen Ihres Vertrags.

Selbstbehalt und Bonus-Malus bei Vollkasko-Schäden

Jeder gemeldete Vollkasko-Schaden kann sich auf die Schadenfreiheitsklasse und damit auf die künftige Prämie auswirken. Bei kleineren Schäden lohnt sich daher oft ein Vergleich: Reparaturkosten gegen Selbstbehalt und mögliche Hochstufung im Bonus-Malus-System.

So läuft die Abwicklung über Schaden-Manager ab

Sie melden Ihren Vollkasko-Schaden unkompliziert online, erhalten eine erste Einschätzung und werden an eine passende Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe vermittelt. Das spart Zeit bei der Terminfindung und sorgt für eine saubere Dokumentation gegenüber der Versicherung.

Häufige Fragen

Zahlt die Vollkasko auch bei Eigenverschulden?

Ja, das ist der zentrale Unterschied zur Haftpflicht: Vollkasko deckt in der Regel auch selbst verschuldete Schäden, abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.

Zahlt die Vollkasko bei Vandalismus?

In den meisten Vollkasko-Verträgen sind mutwillige Beschädigungen durch Dritte mitversichert. Eine Anzeige bei der Polizei ist dafür in der Regel erforderlich.

Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?

Hier kann die Versicherung die Leistung je nach Vertrag und Einzelfall kürzen oder verweigern. Massgeblich sind die genauen Bedingungen und der Grad des Verschuldens.

Brauche ich bei jedem Vollkasko-Schaden ein Gutachten?

Nicht zwingend. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, bei größeren Schäden oder strittigen Fällen empfiehlt sich ein Gutachten.

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