Wildunfall: Was jetzt zu tun ist und wer zahlt
Ein Reh oder Wildschwein springt vor das Auto und der Schaden ist da: Hier erfährst du, welche Schritte nach einem Wildunfall in Österreich vorgeschrieben sind und wie du die Reparatur ohne Vorkasse abwickeln lässt.
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Sofortmaßnahmen direkt am Unfallort
Nach dem Zusammenstoß zuerst die Warnblinkanlage einschalten, das Fahrzeug wenn möglich aus dem Fahrbahnbereich bewegen und die Unfallstelle mit Warndreieck absichern. Bei verletzten Personen sofort die Rettung unter 144 verständigen. Ein verletztes oder totes Wildtier niemals selbst anfassen oder wegtragen, das ist in Österreich gesetzlich untersagt und kann als Wilderei gewertet werden.
Fotos vom Fahrzeugschaden, von der Unfallstelle und, sofern das Tier noch sichtbar ist, auch davon machen. Diese Aufnahmen sind später für die Versicherung und für die Wildunfallbestätigung wichtig.
Meldepflicht: Jagdausübungsberechtigter und Polizei
Ein Wildunfall muss in Österreich unverzüglich gemeldet werden, entweder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter oder Jäger des Reviers) oder der Polizei unter 133. In vielen Bundesländern reicht ein Anruf bei der örtlichen Polizeiinspektion, die den zuständigen Jäger dann verständigt. Wer die Meldung unterlässt, riskiert nicht nur ein Verwaltungsstrafverfahren, sondern auch, dass die Versicherung die Schadenübernahme später erschwert.
Der Jäger oder die Polizei stellt vor Ort eine Wildunfallbestätigung (auch Wildschadenbestätigung genannt) aus. Diese Bestätigung ist die wichtigste Unterlage für die Schadenmeldung an die Versicherung und sollte unbedingt aufgehoben werden.
Wer zahlt: Teilkasko und der Begriff Wildschaden
In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild wie Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs, je nach Vertrag oft auch mit anderen Tieren wie Hunden oder Kühen. Ausschlaggebend ist die genaue Formulierung in den Versicherungsbedingungen, deshalb lohnt sich ein Blick in die eigene Polizze. Eine Vollkaskoversicherung deckt Wildunfälle ebenfalls ab, da die Teilkasko-Leistungen darin enthalten sind.
Ohne Kaskoversicherung bleibt der Fahrzeugschaden in den meisten Fällen bei dir selbst, da das Wildtier keinen Halter hat, der haftbar gemacht werden kann. Die Wildunfallbestätigung ist in diesem Zusammenhang trotzdem wichtig, etwa für die eigene Dokumentation oder falls eine Wildschadenkommission zuständig ist.
So läuft die Reparatur über Schaden-Manager ab
Nach der Meldung bei Jäger oder Polizei kannst du den Schaden bei uns melden. Wir übernehmen die Abstimmung mit deiner Versicherung, organisieren bei Bedarf ein Gutachten und vermitteln dich an einen geprüften Partnerbetrieb in deiner Nähe, der den Karosserieschaden fachgerecht repariert.
Für die Wartezeit bis zur Reparatur klären wir auch die Möglichkeit eines Mietwagens beziehungsweise einer Nutzungsausfallentschädigung, sofern das im konkreten Fall zusteht.
Häufige Fragen
Muss ich nach einem Wildunfall die Polizei rufen?
Ja, ein Wildunfall muss unverzüglich entweder dem Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei gemeldet werden. In der Praxis ist ein Anruf bei der Polizeiinspektion unter 133 der einfachste Weg, sie informiert dann den zuständigen Jäger.
Wer zahlt den Schaden nach einem Wildunfall?
In der Regel deckt die Teilkaskoversicherung Schäden durch Zusammenstöße mit Wild, je nach Vertrag ab. Ohne Teilkasko oder Vollkasko trägst du den Reparaturschaden meist selbst, da das Tier keinen Versicherungsschutz hat.
Was ist eine Wildunfallbestätigung und woher bekomme ich sie?
Die Wildunfallbestätigung wird vor Ort vom Jagdausübungsberechtigten oder von der Polizei ausgestellt und bestätigt den Unfallhergang mit dem Wildtier. Sie ist die zentrale Unterlage für die Schadenmeldung an deine Versicherung.
Darf ich ein totes Wildtier selbst mitnehmen?
Nein, das ist in Österreich gesetzlich nicht erlaubt. Das Tier bleibt am Unfallort beziehungsweise wird vom Jagdausübungsberechtigten übernommen, eine eigenmächtige Mitnahme kann strafrechtliche Folgen haben.