Parkschaden entdeckt: Was tun in den ersten 30 Minuten?
Sie kommen zum Auto zurück und der Schaden ist da, aber niemand ist zu sehen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist, damit Sie keine Ansprüche verlieren und der Schaden schnell und günstig behoben wird.
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Die ersten 5 Minuten am Fahrzeug
Ruhig bleiben und den Schaden zuerst fotografieren, bevor Sie irgendetwas berühren. Mehrere Blickwinkel, dazu ein Foto der gesamten Parksituation mit sichtbaren Kennzeichen der Nachbarfahrzeuge. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genauen Standort, etwa Parkhaus-Ebene und Stellplatznummer oder Straßenname.
Prüfen Sie den Boden und die Umgebung auf Glassplitter, Lackspuren oder abgebrochene Teile eines anderen Fahrzeugs. Diese Spuren können später helfen, den Verursacher zu identifizieren, falls doch noch jemand ausfindig gemacht wird.
Zeugen suchen und Umgebung prüfen
Fragen Sie in der Nähe, ob jemand etwas beobachtet hat: Passanten, Anrainer, Personal von Geschäften oder Parkhausbetreiber. Ein einziger Zeuge kann den Unterschied machen, ob der Schaden als Fahrerflucht oder als aufklärbarer Unfall gilt.
In Parkhaus oder Einkaufszentrum: Fragen Sie aktiv nach Videoaufnahmen. Viele Betreiber speichern Aufnahmen nur wenige Tage, deshalb sofort und schriftlich anfragen, am besten per E-Mail mit Zeitstempel.
Polizei rufen: ja oder nein?
Bei einem reinen Parkschaden ohne Personenschaden ist die Polizei in Österreich meldepflichtig relevant, wenn der Verursacher unbekannt ist und Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten möchten. Das ist oft die Voraussetzung dafür, dass die Kaskoversicherung ohne Probleme zahlt.
Bei bekanntem Verursacher reicht in der Regel der Austausch der Daten und ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht, die Polizei muss nicht zwingend kommen.
Versicherung informieren und Reparatur einleiten
Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung, je nach Vertrag greift bei unbekanntem Verursacher die Teilkasko oder Vollkasko. Halten Sie Fotos, Anzeigebestätigung und eventuelle Zeugenaussagen bereit.
Über Schaden-Manager.com läuft die weitere Abwicklung gebündelt: von der Erstmeldung bis zur Vermittlung an eine geeignete Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe, ohne dass Sie selbst Angebote einholen müssen.
Häufige Fragen
Muss ich bei einem Parkschaden immer die Polizei rufen?
Nur wenn der Verursacher unbekannt ist und Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht machen möchten. Bei bekanntem Unfallgegner genügt meist der Unfallbericht.
Was, wenn der Verursacher einen Zettel hinterlassen hat?
Fotografieren Sie den Zettel sofort, da Tinte verblassen oder der Zettel verweht werden kann. Kontaktieren Sie die Person zeitnah und dokumentieren Sie den Schaden trotzdem selbst zusätzlich.
Zahlt meine Versicherung bei unbekanntem Verursacher?
Das hängt vom Vertrag ab: Meist deckt die Teilkasko oder Vollkasko den Schaden auch ohne bekannten Unfallgegner, oft ist dafür eine Anzeigebestätigung der Polizei notwendig.
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Je früher, desto besser. Viele Versicherungsbedingungen verlangen eine Meldung innerhalb weniger Tage, warten Sie deshalb nicht ab.