Wildschaden Versicherung: Wer zahlt was in Österreich?
Reh, Wildschwein oder Hirsch auf der Fahrbahn: Nach einem Wildunfall stellt sich sofort die Frage, welche Versicherung den Schaden übernimmt. Wir klären die Deckung, die Meldepflichten und holen für Sie passende Partnerbetriebe für die Reparatur.
Direktverrechnung mit allen Versicherungen Österreichs, unter anderem:
- UNIQA
- Donau Versicherung
- Merkur
- ERGO
- Grazer Wechselseitige
- Raiffeisen Versicherung
Welche Versicherung deckt den Wildschaden?
In Österreich übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung Schäden durch Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Je nach Vertrag sind auch weitere Tiere wie Hunde oder Katzen eingeschlossen, das steht in den Versicherungsbedingungen (AKIB) des jeweiligen Vertrags.
Wer keine Teilkasko hat, bleibt bei einem reinen Wildunfall meist auf den Reparaturkosten sitzen, da die Haftpflichtversicherung nur Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum abdeckt, nicht am eigenen Fahrzeug. Vollkaskoversicherte sind über die inkludierte Teilkaskokomponente in der Regel ebenfalls abgesichert.
Wildunfall vs. Wildfolgeschaden: der wichtige Unterschied
Als klassischer Wildunfall gilt der direkte Zusammenstoß mit dem Tier. Ein Wildfolgeschaden entsteht dagegen, wenn Sie dem Tier ausweichen und dabei etwa gegen eine Leitplanke, einen Baum oder ein anderes Fahrzeug fahren. Ob der Folgeschaden ebenfalls über die Teilkasko gedeckt ist, hängt vom konkreten Vertrag ab, viele Polizzen schließen das mit ein, prüfen Sie das im Zweifel vor der Meldung.
Bei einem Ausweichmanöver ohne direkten Tierkontakt verlangen manche Versicherer einen glaubhaften Nachweis, etwa durch Zeugen, Bremsspuren oder eine polizeiliche Unfallaufnahme. Je besser die Dokumentation vor Ort, desto reibungsloser die spätere Regulierung.
Meldepflicht, Selbstbehalt und richtige Dokumentation
Nach einem Wildunfall mit größerem Tier (Reh aufwärts) besteht in Österreich die Pflicht, die Polizei oder den zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu verständigen, unabhängig von der Versicherungsfrage. Das dient auch dem Tierschutz und der Verkehrssicherheit für nachfolgende Fahrzeuge. Fotos vom Schaden, vom Tier und von der Unfallstelle sind für die spätere Schadenmeldung wichtig.
Für die Teilkasko gilt meist ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt, der im Schadenfall von der Entschädigung abgezogen wird. Die genaue Höhe steht in der Polizze, sie variiert je nach Versicherer und Vertrag. Melden Sie den Schaden zeitnah, viele Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb weniger Tage.
Häufige Fragen
Zahlt die Teilkasko oder die Vollkasko bei einem Wildschaden?
Die Teilkasko deckt in der Regel den Zusammenstoß mit Haarwild. Da die Vollkasko die Teilkaskoleistungen automatisch mit einschließt, sind Vollkaskoversicherte ebenfalls abgesichert, zusätzlich greift die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Schäden ohne Wildbeteiligung.
Muss ich einen Wildunfall der Polizei melden?
Ja, bei einem Zusammenstoß mit größerem Wild besteht in Österreich eine Meldepflicht an die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Schaden später versichern lassen.
Was passiert, wenn ich dem Tier nur ausgewichen bin?
Das ist ein sogenannter Wildfolgeschaden. Ob er von der Teilkasko gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab. Eine gute Dokumentation der Situation, etwa durch Zeugen oder Bremsspuren, erleichtert die Anerkennung durch den Versicherer.
Wie läuft die Schadenmeldung bei Schaden-Manager.com ab?
Sie schildern uns den Vorfall kurz online, wir prüfen die Unterlagen, holen bei Bedarf Rückfragen zur Polizzen-Deckung und vermitteln an eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe. Sie müssen sich nicht selbst um Termine und Abstimmung kümmern.